Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 67 Form und Frist

(1) Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.

(2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 66 Inhalt des Bußgeldbescheides


(1) Der Bußgeldbescheid enthält 1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung,
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 302 Zurücknahme und Verzicht


(1) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen. Ist dem Urteil eine Verständigung (§ 257c) vorausgegangen, ist ein Verzicht ausges

Strafprozeßordnung - StPO | § 297 Einlegung durch den Verteidiger


Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2012 - 4 StR 603/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 603/11 vom 18. Juli 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ OWiG § 74 Abs. 2 Das Amtsgericht hat den Einspruch des nicht vom persönlichen Erscheinen in de

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 30. Okt. 2017 - 3 Ss OWi 1206/17

bei uns veröffentlicht am 30.10.2017

Tatbestand Mit Bußgeldbescheid vom 13.09.2016 setzte die Bußgeldstelle gegen den Betr. wegen einer am 17.06.2016 als Führer eines Pkw auf einer BAB begangenen vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 15. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 1294/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 30. Juni 2016 aufgehoben. II. Der Einspruch der Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizei

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Jan. 2017 - M 16 K 16.5696

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Laufen verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Apr. 2017 - M 10 K 17.842

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Ingolstadt verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Amtsgerichts vorbehalten. Gründe

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Juni 2018 - 3 Sa 206/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 29.05.2017 – 5 Ca 1997/15 – abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Die Revision gegen diese Entsche

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Apr. 2018 - 10 S 358/18

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Januar 2018 - 1 K 20289/17 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird unter Abänderung d

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 02. Nov. 2017 - 1 OLG 2 SsBs 31/17, 1 OLG 2 Ss Bs 31/17

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 6. Januar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 07. Aug. 2017 - 13 OWi 711 Js 205781/17

bei uns veröffentlicht am 07.08.2017

Tenor In der Bußgeldsache ... wird der Einspruch des vollmachtlosen Verteidigers gegen den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde – Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt – vom 22.05.2017 (AZ.: …) als unzulässig verworfen. Der vollma

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Feb. 2017 - 2 S 1610/15

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24. Juni 2015 - 2 K 588/14 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Nov. 2016 - IV-2 RBs 157/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs (hier: Mofa) unte

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. März 2016 - 3 O 66/16

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Gründe 1 Die nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG sowie den §§ 146, 147 VwGO zulässige Beschwerde des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 23. Februar 2016, durch den d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Nov. 2015 - 8 A 1846/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 2. Juli 2015 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf

Landgericht Münster Beschluss, 12. Okt. 2015 - 2 Qs-89 Js 1834/15-76/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die dem Betroffenen in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, als unbegründet verworfen. 1Gründe: 2Die nach § 70 Absatz 2 OWiG statthafte sofor

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Okt. 2015 - 2 (7) SsBs 467/15; 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 21. April 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschw

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 18. Feb. 2015 - VI- U (Kart) 3/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Dezember 2013 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil sowie

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Jan. 2015 - 3 RBs 5/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen als unbegründet verworfen. 1Gründe 2I. 3Das Amtsgericht Gütersloh

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Jan. 2015 - 3 RBs 354/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG auf Kosten des Betro

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2012 - 1 BvL 18/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor § 81 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vo

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Apr. 2010 - 1 O 63/10

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

Gründe 1 Die gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG i. V. m. §§ 146 VwGO, 173 GKG zulässige Beschwerde der Beklagten ist unbegründet. 2 Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 8. März 2010, durch den de

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 27. März 2009 - 1 SsBs 9/09, 1 Ss Bs 9/09

bei uns veröffentlicht am 27.03.2009

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens vom 16. Dezember 2008 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Der Betroffene befuhr am 28. April 2007 als Führer ei

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Jan. 2009 - 1 Ss 168/08

bei uns veröffentlicht am 09.01.2009

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28. April 2008 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsb

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 28. März 2007 - 2 Ss (OWi) 311/06 I 171/06

bei uns veröffentlicht am 28.03.2007

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Betroffenen mit der Maßgabe verworfen, dass der Betroffene einer vorsätzlichen Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §§ 24, 25 StVG, 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO, 1, 3 Abs. 1, 4, Nr.

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 18. Aug. 2006 - 10 K 4317/05

bei uns veröffentlicht am 18.08.2006

Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe   I. 1  Der Antragsteller ist Inhaber einer Fahrschule in .... Die Räumlichk