Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. Sie kann die Erklärung nach Satz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für die Berechnung der Schutzfrist vor der Entbindung ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers ergibt. Entbindet eine Frau nicht am voraussichtlichen Tag, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend.

(2) Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochen

1.
bei Frühgeburten,
2.
bei Mehrlingsgeburten und,
3.
wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt wird.
Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung nach Satz 1 oder nach Satz 2 um den Zeitraum der Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung nach Absatz 1 Satz 4. Nach Satz 2 Nummer 3 verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung nur, wenn die Frau dies beantragt.

(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen, wenn die Frau dies ausdrücklich gegenüber ihrer Ausbildungsstelle verlangt. Die Frau kann ihre Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(4) Der Arbeitgeber darf eine Frau nach dem Tod ihres Kindes bereits nach Ablauf der ersten zwei Wochen nach der Entbindung beschäftigen, wenn

1.
die Frau dies ausdrücklich verlangt und
2.
nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht.
Sie kann ihre Erklärung nach Satz 1 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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Arbeitnehmer: Nur ein Steuerklassenwechsel pro Kalenderjahr möglich

04.04.2017

Nach einem Wechsel der Steuerklassenkombination ist ein erneuter Steuerklassenwechsel innerhalb desselben Jahres zur Erlangung höheren Elterngelds unzulässig.
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Personalmanagement: Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit rechtzeitig erklären

16.12.2013

Der Arbeitgeber darf den Erholungsurlaub eines Mitarbeiters für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit kürzen.
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Urlaubsrecht: Für Elternzeit entstehen Urlaubsansprüche

27.10.2011

BAG-Urteil vom 17.05.2011-Az: 9 AZR 197/10-Für die Elternzeit folgt schon aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, dass trotz ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen. Danach
Urlaubsansprüche

Arbeitsrecht: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - betriebliche Altersversorgung

17.12.2010

Der Ausschluss von Erziehungsurlaubszeiten von der Anwartschaftssteigerung stellt weder nach primärem europäischem Gemeinschaftsrecht noch nach deutschem Verfassungsrecht eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Zum Mutterschaftsgeld

29.10.2010

Arbeitnehmeranteile zur privaten Krankenversicherung dürfen vom Arbeitgeber bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht abgezogen werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Beschäftigungsverbot

03.08.2008

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 22 §§.

wird zitiert von 18 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 10 Familienversicherung


(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 2 Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung


(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder kü

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 15 Anspruch auf Elternzeit


(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie1.a)mit ihrem Kind,b)mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Absatz 3 oder 4 erfüllen, oderc)mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 d

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2b Bemessungszeitraum


(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Sat
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 17 Kündigungsverbot


(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig 1. während ihrer Schwangerschaft,2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindeste

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes ist die natürliche oder juristische Person oder die rechtsfähige Personengesellschaft, die Personen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 beschäftigt. Dem Arbeitgeber stehen gleich: 1. die natürliche oder juristische Perso
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft m
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes


(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige T

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Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juni 2005 - IV ZR 100/02

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2004 - XII ZR 121/03

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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2003 - IV ZR 100/02

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Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 16. Apr. 2019 - W 10 S 19.50280

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Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 15. Apr. 2019 - AN 14 S 19.50278

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Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Nov. 2018 - Au 7 S 18.50803

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Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 25. Apr. 2019 - W 8 S 19.50295

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Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Apr. 2019 - Au 6 E 19.389

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Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege einer

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2017 - 22 CS 17.1806

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. März 2017 - M 9 S 17.50539

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Dez. 2016 - M 1 S 16.50997

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Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 29. Feb. 2016 - M 12 K 15.50784

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Aug. 2018 - M 26 S 18.52227

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Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die in Nummer 1 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 9. Juli 2018 verfügte Abschiebungsanordnung nach Italien wird angeordnet. II. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 3 BV 12.932

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Jan. 2018 - M 1 S 17.53683

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juli 2017 - M 9 S 16.51044

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Sept. 2017 - M 1 S7 17.52014

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. Juli 2018 - M 9 S7 18.52389

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Juni 2018 - M 11 S 18.51138

bei uns veröffentlicht am 01.06.2018

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Okt. 2015 - M 12 S 15.50785

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Gründe I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. I. Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die ihr dr

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Juni 2016 - W 2 K 16.50065

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Okt. 2016 - M 24 S 16.50496

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Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Nov. 2015 - AN 14 S 15.50402

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die unter Ziffer 2. des Bescheides der Antragsgegnerin vom 10. September 2015 verfügte Abschiebungsanordnung wird bis acht Wochen nach der Niederkunft der Antragstellerin zu 1) angeordnet.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 9 EG 46/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Januar 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Apr. 2014 - 21 E 14.931

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin s

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 9 EG 12/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. März 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 9 EG 36/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Mai 2017 - M 9 S 17.50821

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Überstellung nach Ital

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Jan. 2017 - M 9 S 17.50040

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Überstellung nach Ital

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 07. Dez. 2018 - W 10 S 18.50560

bei uns veröffentlicht am 07.12.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. Nov. 2018 - 4 Sa 81/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 10.01.2018, Az.: 1 Ca 452/17, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - L 9 EG 10/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21.Oktober wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2015 - 10 CE 15.1341, 10 C 15.1343

bei uns veröffentlicht am 10.08.2015

Tenor I. Die Verfahren 10 CE 15.1341 und 10 C 15.1343 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Die Antragsteller tragen die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 16. Jan. 2014 - 2 S 13.30459

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 27. November 2013 gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19. November 2013 enthaltene Abschiebungsanordnung wird mit der Maßgabe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2018 - L 9 EG 29/17

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 25. August 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Apr. 2017 - M 9 S 17.50799

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragsteller wenden sich gegen einen sogena

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 22. Juli 2014 - S 17 EG 3/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor I. Der Bescheid vom 30.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2013 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für den 1. bis 12. Lebensmonat ihres Kindes B. höheres Elterngeld unter Berücksic

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 27. Jan. 2016 - 7 K 713/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor 1. Der Bescheid vom 11. November 2014 und die Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2015 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig v

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Mai 2018 - 9 AZR 8/18

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Hamm vom 7. Dezember 2017 - 17 Sa 1164/17 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - 9 AZR 200/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. März 2017 - 3 Sa 528/16 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehob

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 04. Jan. 2018 - 14 E 9923/17

bei uns veröffentlicht am 04.01.2018

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig, längstens bis zum 4. Juli 2018, Stillzeit täglich zwischen 11:30 und 13:00 Uhr während der Arbeitszeit zu gewähren. Die Antragsgegne

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 10. Okt. 2017 - 9 B 483/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Gründe I. 1 Die Antragsteller, syrische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit, wenden sich mit ihrem - gleichzeitig mit der Klage (9 A 482/17 MD) - am 29.09.2017 beim Gericht eingegangenen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutze

Bundessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - B 1 KR 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 30. Aug. 2017 - 7 AZR 524/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juli 2015 - 5 Sa 279/14 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 R 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. November 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - B 10 EG 9/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 12 A 186/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

Referenzen

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