Marktorganisationsgesetz - MOG | § 2 Marktordnungswaren

Marktordnungswaren im Sinne dieses Gesetzes sind die Erzeugnisse, die den gemeinsamen Marktorganisationen unterliegen, sowie die Erzeugnisse, für die in Ergänzung oder zur Sicherung einer gemeinsamen Marktorganisation Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 getroffen sind.

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Marktorganisationsgesetz - MOG | § 1 Gemeinsame Marktorganisationen und Direktzahlungen


(1) Gemeinsame Marktorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte für die in Anhang I des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) oder in

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 11. Apr. 2018 - RN 5 K 18.525

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor I. Die Verfahren RN 5 K 16.62 und RN 5 K 16.63 werden zur gemeinsamen Entscheidung unter dem neuen Az: RN 5 K 18.525 verbunden. II. Die Klagen werden abgewiesen.  III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu trage

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2015 - 21 ZB 14.2868

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.627,41 EUR festgesetzt.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2014 - 10 S 847/12

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. Januar 2011 - 2 K 23/10 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht zug

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Apr. 2011 - 10 S 2545/09

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. Oktober 2008 - 4 K 633/06 - geändert. Der Bescheid des Landratsamts Lörrach vom 26. Juli 2001 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 28/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 25.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 15/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 31.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 16/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 31.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 14/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 31.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 23/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 14.03.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 24/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 25.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 25/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 25.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 13/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 31.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 26/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 25.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 27/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 25.05.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 29. Apr. 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entsch

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2009 - 10 S 1578/08

bei uns veröffentlicht am 19.03.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. März 2008 - 1 K 1636/06 - geändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger durch die Änderungs- und Rückforderungsbescheide des Landratsa

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(1) Gemeinsame Marktorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte für die in Anhang I des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) oder in Anhang I des...