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Amtlich · § 5 UrhG

§ 2 MiLoDokV

Zeitreise: 15.12.2023

Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BAnz AT 29.12.2014 V1) außer Kraft.

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Ende des Gesetzes