Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 65

(1) Hat der Bund vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Grundstück der in § 64 bezeichneten Art angekauft und ist der Kaufpreis nach dem Zustand des Grundstücks im Zeitpunkt des Kaufabschlusses bemessen worden, kann der frühere Eigentümer vom Bund Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem Kaufpreis und dem Betrag verlangen, der zu zahlen gewesen wäre, wenn der Bemessung des Kaufpreises der Zustand des Grundstücks im Zeitpunkt der Inanspruchnahme zugrunde gelegt worden wäre. Das gilt insoweit nicht, als der frühere Eigentümer bereits auf anderem Wege entschädigt worden ist.

(2) Kommt eine Einigung über den nach Absatz 1 zu zahlenden Betrag nicht zustande, so wird dieser von der von der Landesregierung bestimmten Behörde festgesetzt. § 63 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 64


(1) Werden Grundstücke, die vor dem 5. Mai 1955 12 Uhr von den Behörden einer beteiligten Macht in Anspruch genommen worden sind und auf denen nach der Inanspruchnahme Gebäude errichtet worden sind, gemäß Artikel 13 des Ersten Teils des Vertrags zur

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 63


Für Klagen wegen nachträglicher Festsetzung einer Entschädigung (§ 55) gelten §§ 59 und 60 entsprechend. Die Klage ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit Zustellung des Festsetzungsbescheids zu erheben; die Frist ist eine Notfrist im Sinne d

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. Juni 2018 - 3 A 10106/18.OVG

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2017 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Trier - Kammer für Landesdisziplinarsachen - wird das monatliche Ruhegehalt des Beklagten für die Dauer von drei Jahre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Mai 2018 - 4 S 2069/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27.06.2017 - 5 K 2407/15 - geändert.Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 17.12.2014 verurteilt, dem Kläger

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Jan. 2017 - 1 M 175/16

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Gründe 1 1. Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 9. Dezember 2016, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat i

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 27. Okt. 2016 - 5 A 254/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrages auf Bewilligung von Altersteilzeit. 2 Er beantragte mit Schreiben vom 17.01.2016, ihm ab dem 01.04.2014 gemäß § 66 LBG LSA Altersteilzeit zu bewilligen, wobei er angab, das.

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 28. Juni 2016 - 3 K 286/16.TR

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner wi

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. Juni 2016 - 19 K 3701/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. 04. 2015 und des Widerspruchsbescheides vom 22. 05. 2015 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Altersteilzeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ern

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. Aug. 2015 - 6 A 2089/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag bleibt ohne Erfolg. 3Die Berufung ist gemäß § 124a

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. Aug. 2015 - 6 A 2130/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt 1G r ü n d e : 2Der Antrag bleibt ohne Erfolg. 3Die Berufung ist gemäß § 124

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 23. Juni 2015 - 3 K 2202/14.TR

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschu

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. Apr. 2015 - 15 B 143/15

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. De

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. Feb. 2014 - 3 K 1129/13.TR

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckun

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Jan. 2013 - 3 A 10771/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2013

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 29. März 2012 und der Disziplinarverfügung des Beklagten vom 25. Mai 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 9. November 2011 wird gegen den Kläger eine Geldbuße

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Jan. 2013 - 3 A 10684/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2013

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 15. Mai 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand 1 Der Kläger betreibt die Entfernung des Beklagten aus dem Dien

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 09. Okt. 2012 - 1 K 344/12.NW

bei uns veröffentlicht am 09.10.2012

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe 1 Der Prozesskostenhilfeantrag wird abgelehnt, denn der vorliegenden Klage mangelt es an der hinreichenden Erfolgsaussicht (§§ 166 Verwaltungsgerichtso

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 11. Sept. 2012 - 3 K 629/12.TR

bei uns veröffentlicht am 11.09.2012

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 15. Mai 2012 - 3 K 1568/11.TR

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Beklagte wird in das Amt eines ... Amtmannes zurückgestuft. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Das

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 10. Jan. 2012 - 3 K 1337/11.TR

bei uns veröffentlicht am 10.01.2012

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 23. Nov. 2010 - 3 K 574/10.TR

bei uns veröffentlicht am 23.11.2010

Tenor Die Beklagte wird in das Amt einer Steuerinspektorin versetzt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 09. Nov. 2010 - 3 K 569/10.TR

bei uns veröffentlicht am 09.11.2010

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 20. Juli 2010 - 3 L 329/10.TR

bei uns veröffentlicht am 20.07.2010

Tenor 1. Die Verfügung des Antragsgegners wird ausgesetzt, soweit die Einbehaltung von Dienstbezügen der Antragstellerin angeordnet worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahren

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Mai 2009 - 3 A 10242/09

bei uns veröffentlicht am 08.05.2009

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Januar 2009 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Tatbestand

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 20. Nov. 2008 - 3 K 579/08.TR

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 30. Mai 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Juli 2008 wird insoweit aufgehoben, als dem Kläger die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 04. Nov. 2008 - 3 K 485/08.TR

bei uns veröffentlicht am 04.11.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Disziplinarverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner bleibt nachgel

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 06. Nov. 2006 - 4 S 1803/05

bei uns veröffentlicht am 06.11.2006

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2005 - 18 K 1506/04 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert des Zulas

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(1) Werden Grundstücke, die vor dem 5. Mai 1955 12 Uhr von den Behörden einer beteiligten Macht in Anspruch genommen worden sind und auf denen nach der Inanspruchnahme Gebäude errichtet worden sind, gemäß Artikel 13 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus...
Für Klagen wegen nachträglicher Festsetzung einer Entschädigung (§ 55) gelten §§ 59 und 60 entsprechend. Die Klage ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit Zustellung des Festsetzungsbescheids zu erheben; die Frist ist eine Notfrist im Sinne der...