(1) Stehen Verkehrs-, Telekommunikations- oder Versorgungseinrichtungen und -anlagen sowie Einrichtungen und Anlagen der Abwasserwirtschaft infolge der Landbeschaffung nicht mehr zur Verfügung und ist ihr Ersatz oder ihre Verlegung erforderlich, so hat der Erwerber dem Träger der Aufgabe die Kosten des Ersatzes oder der Verlegung zu erstatten. Vorteile und Nachteile, die dem Träger der Aufgabe im Zusammenhang mit dem Ersatz oder der Verlegung entstehen, sind angemessen auszugleichen. Die zuständige Behörde (§ 8) setzt die Höhe der Kosten fest.

(2) Unbeschadet der Verpflichtungen des Erwerbers nach Landesrecht oder kommunalen Satzungen kann sich der Bund an sonstigen Aufwendungen, die durch Vorkehrungen im öffentlichen Interesse entstehen, beteiligen.

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Marcus Richter, LL.M.

Verwaltungsrecht

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Beamtenrecht: Altershöchstgrenzen für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe in NRW verfassungswidrig

von Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M., Baiker & Richter, Rechtsanwälte
25.06.2015

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. April 2015, 2 BvR 1322 und 2 BvR 1989/12 entschieden, dass die Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein Westfalen verfassungswidrig sind.

Referenzen - Gesetze | § 5 LBG

§ 5 LBG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 5 LBG zitiert 1 andere §§ aus dem Landbeschaffungsgesetz.

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 8


Die nach §§ 4 bis 6 zuständige Behörde wird im Benehmen mit dem zuständigen Bundesminister von den Landesregierungen bestimmt.

Referenzen - Urteile | § 5 LBG

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Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 17. Jan. 2018 - 1 K 886/17.NW

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor Der Bescheid vom 8. März 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Juli 2017 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger besoldungsrechtlich so zu stellen, als sei er nicht in den Ruhestand versetzt worden. Di

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 21. Sept. 2017 - 21 K 3084/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten a

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 04. Apr. 2017 - 2 LB 29/15

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer, Einzelrichter – vom 18. September 2013, soweit es die dienstliche Beurteilung betrifft, geändert und die dienstliche Beurteilung

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Nov. 2016 - 4 K 3502/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.                             Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des au

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Nov. 2016 - 4 K 2803/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seine Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vo

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 03. Nov. 2016 - 4 K 2146/09

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. Okt. 2016 - 2 LB 22/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer, Einzelrichterin - vom 11. März 2015 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Da

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Sept. 2016 - 6 B 1122/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren 2 K 3179/16 zu der

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Sept. 2016 - 6 B 1086/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren 2 K 8768/16 zu der

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Sept. 2016 - 6 B 974/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die zu ihre

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 02. Sept. 2016 - 11 U 16/16

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Auf die Restitutionklage der Klägerin wird das am 30.04.2014 verkündete Urteil des Senats - I-11 U 45/13 - aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.03.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts P

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2016 - 2 L 2886/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 23. August 2016 bei Gericht eingegangene Antrag, 3den Antragsgegner im Wege der einstweiligen An

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Aug. 2016 - 3 K 3698/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.  Die Berufung wird zugelassen.  Die Sprungrevision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist als Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 03. Aug. 2016 - 19 L 1554/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor 1. Der Antragsgegner wird  im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren 19 K 5871/16 zur am 01. 10. 2016 beginnenden Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivo

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Juni 2016 - 1 K 2023/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils volls

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Juni 2016 - 4 K 2032/09

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung N.       vom 7. September 2009 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Geric

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Juni 2016 - 4 K 2242/09

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung N.       vom 27. Oktober 2009 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Geric

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 27. Mai 2016 - 1 K 4814/15

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 19. Feb. 2016 - 1 K 4032/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung der inzidenter im Arbeitsvertrag mit der Bezirksregierung B1.        vom 13./22. Oktober 2014 enthaltenen Ablehnung verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe un

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 19. Feb. 2016 - 1 K 2017/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung N°°°°° vom 2. April 2014 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 23. Dez. 2015 - 2 K 8358/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E.          vom 7. November 2014 verpflichtet, den Kläger in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen.  Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urte

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 17. Dez. 2015 - 10 M 10/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Gründe I. 1 Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist die von der Antragsgegnerin mit Bescheid vom 8. Juli 2015 verfügte vorläufige Dienstenthebung des Antragstellers gem. § 34 Abs. 4 und 5 LBG LSA i. V. m. § 38 Abs. 1 DG LSA. 2 Der jetzt 2

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 03. Nov. 2015 - 8 B 16/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Gründe 1 I. Der Antragsteller ist Polizeimeisteranwärter in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf bei der Antragsgegnerin. 2 Mit der streitgegenständlichen Verfügung vom 08.07.2015 ordnete die Antragsgegnerin dem Antragsteller gegenüber die vorlä

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 06. Okt. 2015 - 2 BvR 2062/11

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. August 2011 - 6 A 1692/11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2011 - 2 K 2679/10 -

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 06. Okt. 2015 - 2 BvR 2945/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2014 - 6 A 1349/13 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 23. April 2013 - 1 K 119

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 06. Okt. 2015 - 2 BvR 2543/12

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Oktober 2012 - 6 A 1679/11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 30. Juni 2011 - 4 K 2242/09 - un

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 06. Okt. 2015 - 2 BvR 2580/12

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 2012 - 6 A 504/11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Februar 2011 - 4 K 2718/09 -

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 06. Okt. 2015 - 2 BvR 2515/12

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2012 - 6 A 2988/11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23. November 2011 - 2 K 3828/09

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 06. Okt. 2015 - 2 BvR 1195/11

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 2011 - 2 B 68.11 -, der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Februar 2011 - 6 A 988/10 -, das U

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 05. Okt. 2015 - 2 BvR 2605/12

bei uns veröffentlicht am 05.10.2015

Tenor Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Oktober 2012 - 6 A 499/11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Januar 2011 - 4 K 2313/09 - u

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 05. Okt. 2015 - 2 BvR 2552/12

bei uns veröffentlicht am 05.10.2015

Tenor Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Oktober 2012 - 6 A 2903/11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. November 2011 - 4 K 2021/09 -

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Sept. 2015 - 2 K 2376/15

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Das beklagte Land wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Das

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 11. Sept. 2015 - 2 BvR 2640/12

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2012 - 6 A 770/11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. März 2011 - 4 K 2146/09 - und

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2015 - 2 K 7972/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E. vom 29. Oktober 2014 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 28. August 2014 auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffas

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2015 - 2 K 3337/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E vom 28. April 2014 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneu

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2015 - 2 K 7365/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E.          vom 9. Oktober 2014 verpflichtet, den Kläger in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 17. Aug. 2015 - 2 BvR 1996/12

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Juli 2012 - 6 A 2987.11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17. November 2011 - 2 K 2264/10 -

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 08. Juli 2015 - 2 K 574/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung der inzidenter in der Unterbreitung und dem Abschluss des Arbeitsvertrages vom 3. Juli 2012 liegenden Ablehnung der Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe ver- pflichtet, über ihren Antrag a

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 18. Juni 2015 - 6 A 5/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 30. Juni 2010 über die Rücknahme der Ernennung des Klägers zum Ehrenbeamten in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2012 rechtswidrig war. Die Beklagte trägt die

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 28. Apr. 2015 - 2 MB 5/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer - vom 16. Januar 2015 geändert: Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die von ihm im A

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 11. März 2015 - 11 A 131/12

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 18.6.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 1.8.2012 verpflichtet, die Klägerin erneut und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Der Beklagte trä

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 13. Aug. 2014 - 19 L 922/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende Wirk

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 31. März 2014 - 23 K 5981/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abw

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 05. Dez. 2013 - 12 L 1212/13

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor 1 Der Antrag wird abgelehnt.              Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen        Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.2 Der Streitwert wird auf bis zu 16.000,00 € festgesetzt 1

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 07. Aug. 2012 - 1 K 456/12.TR

bei uns veröffentlicht am 07.08.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 17. Apr. 2012 - 1 K 1600/11.TR

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzend

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. März 2012 - 2 B 26/11

bei uns veröffentlicht am 26.03.2012

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde bleibt ohne Erfolg. 2 Die 19

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2012 - 2 C 81/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, die als tarifbeschäftigte Lehrerin im Dienst des Beklagten steht, strebt die Übernahme in das Beamtenverhältnis an.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2012 - 2 C 5/11

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, die als tarifbeschäftigte Lehrerin im Dienst des Beklagten steht, strebt die Übernahme in das Beamtenverhältnis an.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2012 - 2 C 78/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, die als tarifbeschäftigte Lehrerin im Dienst des Beklagten steht, strebt die Übernahme in das Beamtenverhältnis an.

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Die nach §§ 4 bis 6 zuständige Behörde wird im Benehmen mit dem zuständigen Bundesminister von den Landesregierungen bestimmt.