Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 8
Die nach §§ 4 bis 6 zuständige Behörde wird im Benehmen mit dem zuständigen Bundesminister von den Landesregierungen bestimmt.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 6 §§.
wird zitiert von 5 anderen §§ im .
Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 5
(1) Stehen Verkehrs-, Telekommunikations- oder Versorgungseinrichtungen und -anlagen sowie Einrichtungen und Anlagen der Abwasserwirtschaft infolge der Landbeschaffung nicht mehr zur Verfügung und ist ihr Ersatz oder ihre Verlegung erforderlich, so h
Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 4
(1) Sind durch die Verwendung des beschafften Grundstücks zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile für die Nachbargrundstücke Vorkehrungen auf dem beschafften Grundstück erforderlich, so hat sie derjenige durchzuführen, der das Grundstück erwirbt (
Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 69
(1) Das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz kann auch zum Zwecke des Erwerbs von Grundstücken zur Entschädigung in Land ausgeübt werden, und zwar auch dann, wenn der Eigentümer das Grundstück an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verk
Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 72
In den Fällen, in denen der Landverlust auf einen großen Kreis von Eigentümern verteilt oder Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden werden sollen (§ 87 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 - Bundesgesetzbl. I S. 591), ka
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 4
(1) Sind durch die Verwendung des beschafften Grundstücks zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile für die Nachbargrundstücke Vorkehrungen auf dem beschafften Grundstück erforderlich, so hat sie derjenige durchzuführen, der das Grundstück erwirbt (
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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Nov. 2004 - III ZR 347/03
bei uns veröffentlicht am 18.11.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 347/03 Verkündet am: 18. November 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juni 2016 - AN 1 K 14.01442
bei uns veröffentlicht am 14.06.2016
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, den Antrag des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Beförderungsbegehren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verbescheiden.
2. Der Beklagte trägt die Kosten de
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juni 2016 - AN 1 K 13.02072
bei uns veröffentlicht am 14.06.2016
Tenor
1. Der Bescheid des Universitätsklinikums E. vom 30. April 2013 und der Widerspruchsbescheid des Universitätsklinikums E. vom 30. Oktober 2013 werden aufgehoben.
2. Der Beklagte wird verurteilt, den Antrag der Klägerin auf
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2015 - 3 B 14.332
bei uns veröffentlicht am 08.04.2015
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vol
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2014 - 21 K 13.784
bei uns veröffentlicht am 21.07.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger verfolgt im vorliege
Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Jan. 2014 - 21 E 13.4960
bei uns veröffentlicht am 29.01.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragstel
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 23. März 2018 - W 1 S 18.248
bei uns veröffentlicht am 23.03.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 21. Februar 2018 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 6. Februar 2018 wird wiederhergestellt.
II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 28. Juni 2018 - 4 S 1359/18
bei uns veröffentlicht am 28.06.2018
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 6. Juni 2018 - 6 K 4171/18 - geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Eintritt des Antragstellers in den
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2018 - 2 S 1860/17
bei uns veröffentlicht am 22.02.2018
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20.12.2016 - 6 K 413/16 - geändert und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht zugelass
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 21. Sept. 2017 - 5 A 473/16
bei uns veröffentlicht am 21.09.2017
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.
2
Die am … geborene Klägerin ist seit dem 3. August 1992 Landesbeamtin im Justizdienst und seit dem 21. Dezember 2006 zur Gerichtsvollzieherin ernannt. Ihr
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2016 - 2 C 27/15
bei uns veröffentlicht am 17.11.2016
Tatbestand
1
Der 1950 geborene Kläger ist Studiendirektor a.D. (Besoldungsgruppe A 15 HBesO) im Dienst des beklagten Landes. Er verfolgt im Wege der Fortsetzungsfeststel
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 17. Okt. 2016 - 11 B 25/16
bei uns veröffentlicht am 17.10.2016
Tenor
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig, längstens bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens, unter Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Probe zum Polizei
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2016 - 4 S 1082/14
bei uns veröffentlicht am 21.01.2016
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. April 2014 - 13 K 1862/14 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 21. Jan. 2016 - 6 A 491/15 HGW
bei uns veröffentlicht am 21.01.2016
Tenor
Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Volls
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Dez. 2015 - 2 A 10405/15
bei uns veröffentlicht am 15.12.2015
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Beihilfebescheide vom 23. Januar 2014, 13. Februar 2014, 13. März 2014 und 15. April 2014 sowie des Widerspruchsbescheids vom 12. Juni 2014 verpflichtet, dem
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 25. Nov. 2015 - 3 K 2039/13
bei uns veröffentlicht am 25.11.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden B
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Aug. 2015 - 2 A 11059/14
bei uns veröffentlicht am 04.08.2015
Tenor
Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. September 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird festgestellt, dass die Beklagte zur Übernahme der Versorgungsleistungen für den B
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 24. Sept. 2014 - 1 K 310/14.NW
bei uns veröffentlicht am 24.09.2014
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbes
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Jan. 2012 - 2 L 220/11
bei uns veröffentlicht am 25.01.2012
Tenor
Die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts B-Stadt – 1. Kammer – vom 9. Juni 2011 werden abgelehnt.
Die beiden Beklagten und der Beigeladene tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je 1/3.
Der
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Nov. 2010 - 2 C 16/09
bei uns veröffentlicht am 04.11.2010
Tatbestand
1
Der Kläger als Präsident des ... (Besoldungsgruppe R 6) und der Beigeladene als damaliger Präsident des ...gerichts (Besoldungsgruppe R 6) bewarben sich auf
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 3/09
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
Tatbestand
1
Der im Jahre 1958 geborene Kläger war seit 1991 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 1/09
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
Tatbestand
1
Der im Jahre 1970 geborene Kläger war seit 1996 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 7/09
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
Tatbestand
1
Der im Jahre 1958 geborene Kläger war seit 1991 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 2/09
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
Tatbestand
1
Die im Jahre 1958 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 86/08
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
Tatbestand
1
Der im Jahre 1961 geborene Kläger war seit 1995 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 4/09
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
Tatbestand
1
Der im Jahre 1967 geborene Kläger war seit 1996 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 9/09
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
Tatbestand
1
Die im Jahre 1964 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 5/09
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
Tatbestand
1
Die im Jahre 1966 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 08. Juni 2010 - 2 M 109/10
bei uns veröffentlicht am 08.06.2010
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin - 1. Kammer - vom 01. April 2010 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren au
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Mai 2010 - 2 C 84/08
bei uns veröffentlicht am 27.05.2010
Tatbestand
1
Die im Jahre 1961 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Mai 2010 - 2 C 85/08
bei uns veröffentlicht am 27.05.2010
Tatbestand
1
Die im Jahre 1963 geborene Klägerin war seit 1996 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Apr. 2010 - 1 M 74/10
bei uns veröffentlicht am 26.04.2010
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 8. März 2010 in der Fassung des Beschlusses vom 16. März 2010, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf di
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 07. Juli 2009 - 6 K 2426/08
bei uns veröffentlicht am 07.07.2009
Tenor
Die Bescheide des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 19.08.2004, 19.09.2005 und 10.10.2005 werden aufgehoben. Das beklagte Land wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin, sie in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, u
Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 02. Dez. 2008 - 2 A 1267/08
bei uns veröffentlicht am 02.12.2008
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die