Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Nov. 2014 - Au 2 K 14.30421

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt
Marcus Richter, LL.M.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Veröffentlichungen

3 Artikel

Soldatenrecht: Rückerstattung von Ausbildungskosten - besondere Härte gemäß § 56 Abs. 4 S. 2. SG

von Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M.
20.05.2015

Eine Begrenzung der Zahlungsdauer muss im Ausgangsbescheid geregelt sein. Die Ratenzahlungsverpflichtung kann im Regelfall nur dann ermessensfehlerfrei angesetzt werden, wenn der Ratenzahlungszeitraurm im Ausgangsbescheid transparent geregelt wird.

Beamtenrecht: Altershöchstgrenzen für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe in NRW verfassungswidrig

von Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M.
25.06.2015

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. April 2015, 2 BvR 1322 und 2 BvR 1989/12 entschieden, dass die Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein Westfalen verfassungswidrig sind.

Beamtenrecht: Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern

von Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M.
17.01.2014

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12/11 im Hinblick auf die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Bewerben, die die Übernahme in das Beamtenverhältnis anstreben, eine Rechtsprechungsänderung vollzogen. Zun

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