Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 25

An Stelle des nach § 22 zu gewährenden Ersatzlands kann der Entschädigungsberechtigte, soweit dadurch Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden, eine ablösbare Naturalwertrente verlangen, wenn er wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit auf die Gewährung von Ersatzland verzichtet. Bei der Bemessung der Rentenbeträge ist unter sinngemäßer Anwendung des § 16 des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Kalenderjahre 1949 bis 1951 vom 16. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 22) von dem Betrag auszugehen, der sich ergeben würde, wenn die Entschädigung in einer Kapitalsumme zu leisten wäre.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 44


(1) Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, so findet zur Festsetzung einer Geldentschädigung, einer Naturalwertrente (§ 25), einer zusätzlichen Geldentschädigung (§ 24 Satz 1) oder einer Ausgleichszahlung (§ 24 Satz 2) das Entschä

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 21


Die Entschädigung wird in Geld festgesetzt, soweit nicht nach den §§ 22 und 23 eine Entschädigung in Land oder nach § 25 als Naturalwertrente gewährt wird.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bewertungsgesetz - BewG | § 16 Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen


Bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts kann der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetze
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 22


(1) Wird ein Grundstück enteignet, so kann der Eigentümer verlangen, daß die Entschädigung ganz oder teilweise in Land festgesetzt wird, wenn der Eigentümer zur Aufrechterhaltung seines persönlich bewirtschafteten Betriebs oder zur Erfüllung der ihm

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36 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2002 - III ZR 148/02

bei uns veröffentlicht am 05.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 148/02 Verkündet am: 5. Dezember 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 Ca

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 19. Juli 2018 - 6 A 2292/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollst

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 25. Apr. 2018 - 12 B 16/18

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin am derzeitig stattfindenden Bewerbungsverfahren für die am 01.08.2018 begi

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. März 2018 - 7 K 11391/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % de

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 27. Sept. 2017 - 1 K 788/17.NW

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Der Bescheid vom 12.04.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.06.2017 wird aufgehoben. Der Beklagte hat die Kosten zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin i

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 14. Sept. 2017 - 2 B 11207/17

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 12. Juni 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außerger

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Juli 2016 - 2 L 2235/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 17. Juni 2016 bei Gericht eingegangene Antrag, 3den Antragsgegner im Wege der einstweiligen An

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Juni 2016 - 1 K 2023/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils volls

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2016 - 1 A 67/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2016 - 1 A 68/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. März 2016 - 6 A 832/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. März 2016 - 6 A 190/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. März 2016 - PL 15 S 408/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. Januar 2015 - PL 11 K 1782/14 - geändert. Der Antrag wird abgelehnt.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe   I.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 4 S 2527/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. November 2015 - 6 K 2915/15 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert des Beschwerdeverfah

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Nov. 2015 - 6 B 939/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 3Die in der Beschwerdebegründung dargelegt

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 04. Nov. 2015 - 1 K 2645/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Soweit der Bescheid der Bezirksregierung B.        vom °°°°° die Aufhebung der Abordnung betrifft, wird das Verfahren eingestellt. Hinsichtlich der Aufhebung der Versetzung wird der Bescheid der Bezirksregierung B.        vom °°°°° aufgehoben.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Juli 2015 - 2 L 2141/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Juli 2015 - 2 L 2209/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 26. Juni 2015 bei Gericht eingegangene, teilweise sinngemäße Antrag, 3den Antragsgegner im Weg

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Juli 2015 - 2 L 2208/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 26. Juni 2015 bei Gericht eingegangene, teilweise sinngemäße Antrag, 3den Antragsgegner im Wege

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 19. Juni 2015 - 6 A 589/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Versetzungsverfügung vom 22. Dezember 2008 rechtswidrig gewesen ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt hat. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rec

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Mai 2015 - 2 K 2117/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des volls

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Apr. 2015 - 2 K 2681/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger kann die Vollstreckung

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 19. Dez. 2014 - 4 L 1467/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Dem Antragsgegner wird untersagt, die Stelle „Leitung der Stabsstelle Projekte und Projektmanagement“ im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten mit der Beigeladenen zu besetz

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - 2 C 51/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Folgen der rheinland-pfälzischen Schulstrukturreform für die beamteten Lehrer, die früher an Hauptschulen tätig waren.

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 22. Aug. 2014 - 19 L 1254/14

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 22.000,- Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung s

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 13. Aug. 2014 - 19 L 922/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende Wirk

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 04. Juli 2014 - 1 L 412/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 1 K 1031/14 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 30. Mai 2014 wird angeordnet. (*1) 2. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der zulässige und sinngemäß gestellte A

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Apr. 2014 - 26 K 226/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. März 2014 - 26 K 8892/12

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor Die an die Klägerin gerichtete Übernahmeverfügung des Beklagten vom 22. November 2012 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. März 2014 - 6 A 970/12

bei uns veröffentlicht am 10.03.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 35.000,00 Euro festgesetzt. 1 Gründe: 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. 3So

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 04. März 2014 - 2 L 1684/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 2. September 2013 bei Gericht eingegangene Antrag, 3die aufschiebende Wirkung

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Nov. 2013 - 2 A 10574/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 11. April 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Re

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Aug. 2013 - 6 A 197/12

bei uns veröffentlicht am 26.08.2013

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe:1Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt oh

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 23. Okt. 2012 - 1 K 675/12.TR

bei uns veröffentlicht am 23.10.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Juli 2012 - 1 M 67/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 20. Juni 2012, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der S

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Okt. 2010 - 9 AZR 518/09

bei uns veröffentlicht am 12.10.2010

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2009 - 12 Sa 299/09 - wird zurückgewiesen.

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(1) Wird ein Grundstück enteignet, so kann der Eigentümer verlangen, daß die Entschädigung ganz oder teilweise in Land festgesetzt wird, wenn der Eigentümer zur Aufrechterhaltung seines persönlich bewirtschafteten Betriebs oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß...
Bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts kann der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch...