Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 16 Ausgleichszahlungen

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Körperschaftsteuergesetz Inhaltsverzeichnis

1Die Organgesellschaft hat ihr Einkommen in Höhe von 20/17 der geleisteten Ausgleichszahlungen selbst zu versteuern.2Ist die Verpflichtung zum Ausgleich vom Organträger erfüllt worden, so hat die Organgesellschaft 20/17 der geleisteten Ausgleichszahlungen an Stelle des Organträgers zu versteuern.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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(1)1Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organge
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published on 23/08/2017 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. April 2015  6 K 1284/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 10/05/2017 00:00

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. November 2015  6 K 386/13, soweit es den Streitgegenstand Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschla
published on 10/05/2017 00:00

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 16. Juni 2015  1 K 1109/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 10/05/2017 00:00

Tenor 1. Die Revision der Klägerin betreffend das Streitjahr 2005 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Im Übrige
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