Kreditwesengesetz - KredWG | § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Gesetz über das Kreditwesen Inhaltsverzeichnis
Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, dass ein Unternehmen den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt. Ihre Entscheidungen binden die Verwaltungsbehörden.
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(1) Das übergeordnete Unternehmen einer Gruppe hat eine gruppenweite Vergütungsstrategie festzulegen, welche die Grundsätze für angemessene, transparente, geschlechtsneutrale und auf eine nachhaltige Entwicklung der Gruppe ausgerichtete Vergütungssys
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder ander
(1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn1.die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes Anfangskapital bestehend aus Bestandteilen des harten Kernkapitals gemäß Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a bis e der Verordnung (EU)
(1) Als Teil der Prüfung des Jahresabschlusses sowie eines Zwischenabschlusses hat der Prüfer auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts zu prüfen. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses hat er insbesondere festzustellen, ob das Institut die
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published on 03/08/2016 00:00
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts ... vom 24.09.2015, Az. 17 C 1123/14, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens und die durch die Nebenintervention verursacht
published on 19/01/2017 00:00
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 15. Januar 2014 10 K 2321/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 29/01/2016 00:00
Gründe
1
Die Klägerin vergibt sogenannte Mikro-Darlehen an Privatpersonen. Auf ihre Anfrage hatte die Beklagte ihr mit Schreiben vom 23. September 2011 bestätigt, dass s
published on 08/05/2012 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abw
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