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§ 35Amtlich · § 5 UrhG

Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen

Zeitreise: 12.05.2026

Auslandsdienststellen sind bei der Vergabe von Konzessionen nicht verpflichtet, elektronische Mittel nach den §§ 7 bis 11 und 28 dieser Verordnung anzuwenden.

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