Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 2

(1) Zur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige).

(2) Absatz 1 gilt für natürliche Personen und Gesellschaften, welche ausschließlich einen freien Beruf ausüben oder welche Land- oder Forstwirtschaft oder ein damit verbundenes Nebengewerbe betreiben, nur, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind.

(3) Natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen sind oder die nach § 90 Abs. 3 der Handwerksordnung zur Handwerkskammer gehören, gehören mit ihrem nichthandwerklichen oder nichthandwerksähnlichen Betriebsteil der Industrie- und Handelskammer an.

(4) Absatz 1 gilt nicht für landwirtschaftliche Genossenschaften; als solche gelten im Sinne dieser Bestimmung

a)
ländliche Kreditgenossenschaften, deren Mitglieder überwiegend aus Landwirten bestehen;
b)
Genossenschaften, die ganz oder überwiegend der Nutzung landwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen oder der Versorgung der Landwirtschaft mit Betriebsmitteln oder dem Absatz oder der Lagerung oder der Bearbeitung oder Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen, sofern sich die Be- oder Verarbeitung nach der Verkehrsauffassung im Bereich der Landwirtschaft hält;
c)
Zusammenschlüsse der unter Buchstabe b genannten Genossenschaften bis zu einer nach der Höhe des Eigenkapitals zu bestimmenden Grenze, die von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung festgelegt wird.

(5) Absatz 1 gilt nicht für Gebietskörperschaften.

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Steuerrecht: Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern ist verfassungsgemäß

25.04.2018

Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Steuerrecht Berlin

Gesellschaftsrecht: Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammern ist verfassungsgemäß

14.09.2017

Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern (IHK) gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Freiberufler und Gewerbetreibende: IHK-Mitgliedschaft auch bei rechtswidriger Betätigung

05.02.2015

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer erfasst auch Personen, die gewerbliche Einkünfte aus rechtswidrigem Handeln erzielen.
Steuerrecht

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§ 2 IHKG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 2 IHKG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 15 Einigungsstellen


(1) Die Landesregierungen errichten bei Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird (Einigungsstellen). (2) Die Einigungs
§ 2 IHKG wird zitiert von 2 anderen §§ im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 12


(1) Durch Landesrecht können ergänzende Vorschriften erlassen werden über 1. die Errichtung und Auflösung von Industrie- und Handelskammern sowie von öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen,2. die Änderung der Bezirke bestehender Industrie- und Hand

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 9


(1) Die Industrie- und Handelskammern erheben die Daten nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung bei den Kammerzugehörigen oder öffentlichen Stell
§ 2 IHKG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Handwerksordnung - HwO | § 90


(1) Zur Vertretung der Interessen des Handwerks werden Handwerkskammern errichtet; sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes d

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Nov. 2017 - AN 4 K 17.00537

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Beitragsheranziehung durch die Beklagte. Die Klägerin ist seit dem 2

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Nov. 2017 - AN 4 K 17.00581

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Beiträgen durch die Beklagte. Die Klägerin ist seit d

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Nov. 2017 - RO 5 K 16.1990

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist Betreiber einer Photovo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. März 2019 - 22 B 16.2014

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. September 2015 wird in der Nummer 1 abgeändert. II. Der Bescheid der Beklagten vom 30. Juni 2014 wird insoweit aufgehoben, als darin - für das Jahr 2002 ein höherer

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Mai 2015 - AN 4 K 14.01151

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 4 K 14.01151 Im Namen des Volkes Urteil Verkündet am 28. Mai 2015 rechtskräftig: ... 4. Kammer gez. ..., Stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachge

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. Juli 2014 - 4 K 13.50

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen den Beitragsbescheid vom 14.

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Jan. 2015 - M 16 K 13.2277

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor I. Der Beitragsbescheid der Beklagten vom 18. April 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte da

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2015 - M 16 K 15.2495

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 15.2495 Im Namen des Volkes Urteil 6. Oktober 2015 16. Kammer Sachgebiets - Nr. 412 Hauptpunkte: Beitragserhebung durch IHK; Rückwirkender Erlass einer

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Nov. 2015 - AN 4 K 14.01227, AN 4 K 15.01109

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Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 4 K 14.01227 /AN 4 K 15.01109 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. November 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0412 Hauptpunkte: - Vereinbar

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2015 - M 16 K 14.1635

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 14.1635 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Oktober 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 412 Hauptpunkte: Beitragserhebung durch IHK; Rückwirkender Erl

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2015 - M 16 K 15.2443

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 15.2443 Im Namen des Volkes Urteil 6. Oktober 2015 16. Kammer Sachgebiets - Nr.412 Hauptpunkte: Beitragserhebung durch IHK; Rückwirkender Erlass einer W

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2016 - 22 ZB 16.288

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 4.039,60 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Sept. 2015 - AN 4 K 14.01257

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 4 K 14.01257 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. September 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0412 Hauptpunkte: IHK-Beiträge; Festsetzungsverjährung; Aus

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 12. Okt. 2016 - B 4 K 15.533

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung eines IHK

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Dez. 2016 - B 4 K 15.580

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Festset

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2015 - W 6 K 14.369

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 6 K 14.369 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. April 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr: 412 Hauptpunkte: IHK-Beitrag; Grundbeitrag; hinreichende Best

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2018 - I ZR 264/16

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 264/16 Verkündet am: 1. März 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 5 Abs. 1 Sat

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - 5 Bf 213/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 6. Mai 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbeschei

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 02. März 2017 - 10 K 4888/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er kein Mitglied der beklagten Industrie- und Handelskammer ist.2 Der Kläger ist Landwirt und züchtet Schafe. Zu die

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. Dez. 2016 - 10 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die vorläufige Festsetzung von Beiträgen zur beklagten Industrie- und Handelskammer für die Jahre 2011 und 2012.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 21. März 2016 - 12 B 3/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 4. Februar 2016 gegen den Bescheid vom 20. Mai 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Januar 2016 anzuordnen, wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragstelle

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 10. Feb. 2016 - 20 K 3039/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betra

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 25. Nov. 2015 - 17 K 4043/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass folgende Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren: 1. Der Beitritt zur Initiative „Nein zum Netzkauf

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Juni 2015 - 10 C 14/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger ist Kammerzugehöriger der beklagten Industrie- und Handelskammer. Er wendet sich gegen die mittelbare Hinzuwahl der Beigeladenen zur Vollversamml

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. Mai 2015 - 20 K 4304/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrag

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 08. Mai 2015 - 2 K 693/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrage

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 08. Mai 2015 - 5 K 751/14.KO

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Apr. 2015 - 1 O 75/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe 1 Da es sich bei der Aussetzung des Verfahrens gemäß oder analog § 94 VwGO nicht lediglich um eine prozessleitende Verfügung handelt, ist die Beschwerdemöglichkeit gemäß § 146 Abs. 1 VwGO eröffnet (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. Juli 2007

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 31. Juli 2014 - 17 A 1874/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 8.225,70 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist nicht begründet. 3I. Da d

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 30. Apr. 2014 - 7 A 1141/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von elf Zehnteln

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 1 K 3668/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die D.       -Q.      & Q.      UG, die Klägerin, mit Sitz in C.    (AG Bonn HRB 00000) befasst sich mit der Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Verw

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 12. März 2014 - 3 A 250/14

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Beitragsbescheid der Beklagten. 2 Die Klägerin ist ein Unternehmen der Wach- und Sicherheitsbranche mit Hauptsitz in A-Stadt. Sie betreut im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Beklagten ausschli

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. März 2013 - 3 AZR 89/11

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. November 2010 - 6 Sa 66/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. März 2013 - 3 AZR 101/11

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. November 2010 - 6 Sa 75/10 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 07. Feb. 2013 - 3 A 385/11

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, der in A-Stadt einen Druckerei- und EDV-Wartungsbetrieb führt, wendet sich gegen seine Heranziehung zum IHK-Beitrag für das Jahr 2009. 2 Mit Bescheid vom 19.10.2011 zog die Beklagte den Kläger im Wege der Abrechnung zur

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 16. Nov. 2011 - 5 K 1134/11.TR

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Juli 2011 - 8 C 23/10

bei uns veröffentlicht am 11.07.2011

Gründe 1 1. Die Klägerin und die Beklagte haben den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, soweit er die in der Revisionsinstanz noch anhän

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 01. Dez. 2010 - 5 K 905/10.TR

bei uns veröffentlicht am 01.12.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 07. Juli 2010 - 5 K 89/10.TR

bei uns veröffentlicht am 07.07.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2010 - 8 C 20/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tatbestand 1 Die klagende GmbH betreibt ein Reisebüro und ist Mitglied in der beklagten Industrie- und Handelskammer. Sie wendet sich gegen Erklärungen und Stellungnahme

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 12. Juli 2007 - 4 K 3493/07

bei uns veröffentlicht am 12.07.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klage richtet sich gegen einen Beitragsbescheid der beklagten Indust

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(1) Zur Vertretung der Interessen des Handwerks werden Handwerkskammern errichtet; sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des...
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