Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.

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Referenzen - Gesetze | § 13 SGB 6

§ 13 SGB 6 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 13 SGB 6 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337).

Handwerksordnung - HwO | § 1


(1) Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Personengesellschaften im Sinne diese

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 13 SGB 6.

Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2014 - IV ZR 422/12

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR422/12 Verkündet am: 26. März 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 63; AVB Haftpflichtversic

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 30. Apr. 2015 - 12 U 477/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 05. November 2014 - 9 O 292/11 - im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.336,78 EUR

Bundessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2012 - B 3 KR 19/11 R

bei uns veröffentlicht am 22.11.2012

Tenor Auf die Revisionen der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2011 und des Sozialgerichts Berlin vom 1. August 2007 sowie der Gerichtsbescheid de

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 15. Juli 2010 - 12 U 6/10

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 15. Dezember 2009, 11 O 266/09, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig v

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(1) Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes...