Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, in welches die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt II zu diesem Gesetz mit dem von ihnen betriebenen Gewerbe oder bei Ausübung mehrerer Gewerbe mit diesen Gewerben einzutragen sind. § 6 Abs. 2 bis 5 gilt entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gewerbeordnung - GewO | § 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung


(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn1.der Betrieb verlegt wird,2.der Gegen

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 3


(1) Die Industrie- und Handelskammer ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Die Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer werden, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, nach Maßgabe des Wirtschaftsplans durch
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handwerksordnung - HwO | § 6


(1) Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, in welches die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zu diesem Gesetz mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk oder bei Ausüb

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 17. Juli 2018 - 5 Bf 146/17.Z

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 19. Mai 2017 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. Dez. 2016 - 10 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die vorläufige Festsetzung von Beiträgen zur beklagten Industrie- und Handelskammer für die Jahre 2011 und 2012.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Feb. 2016 - 1 L 52/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Gründe 1 Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 4. Kammer - vom 24. April 2014 bleibt ohne Erfolg. 2 Die von der Klägerin geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der.

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 02. Dez. 2015 - 4 A 166/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Ankündigung der Löschung seines Gewerbebetriebs aus dem Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbebetriebe durch die Beklagte. 2 Aufgrund des entsprechenden Antrags des Klägers trug die Bekla

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Nov. 2007 - 6 S 2421/05

bei uns veröffentlicht am 29.11.2007

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09. Juni 2005 - 9 K 1555/04 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außerge

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 26. Juni 2007 - L 7 R 111/05

bei uns veröffentlicht am 26.06.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 20. April 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 09. Juni 2005 - 9 K 1555/04

bei uns veröffentlicht am 09.06.2005

Tenor 1. Die am 15.02.2003 erfolgte Eintragung der Klägerin in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbebetriebe als Kosmetikerin und der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 30.04.2004 werden aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die

Referenzen

(1) Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, in welches die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zu diesem Gesetz mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk oder bei Ausübung mehrerer...
(1) Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, in welches die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zu diesem Gesetz mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk oder bei Ausübung mehrerer...