Handelsgesetzbuch - HGB | § 414 Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen

(1) Der Absender hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Frachtführer Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die verursacht werden durch

1.
ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung,
2.
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Frachtbrief aufgenommenen Angaben,
3.
Unterlassen der Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes oder
4.
Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der in § 413 Abs. 1 genannten Urkunden oder Auskünfte.

(2) Hat bei der Verursachung der Schäden oder Aufwendungen ein Verhalten des Frachtführers mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit dieses Verhalten zu den Schäden und Aufwendungen beigetragen hat.

(3) Ist der Absender ein Verbraucher, so hat er dem Frachtführer Schäden und Aufwendungen nach den Absätzen 1 und 2 nur zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft.

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Transportrecht: Zur Wirksamkeit von AGB in Frachtvertrag

24.03.2016

Regelungen, mit denen dem Auftraggeber einschränkungslos die Verantwortlichkeit für die Bodenverhältnisse und den vereinbarten Kraneinsatz auferlegt werden, benachteiligen den Auftraggeber unangemessen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 449 Abweichende Vereinbarungen über die Haftung


(1) Soweit der Frachtvertrag nicht die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand hat, kann von den Haftungsvorschriften in § 413 Absatz 2, den §§ 414, 418 Absatz 6, § 422 Absatz 3, den §§ 425 bis 438, 445 Absatz 3 und § 446

Handelsgesetzbuch - HGB | § 455 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten


(1) Der Versender ist verpflichtet, das Gut, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen sowie alle Auskünfte zu erteilen, deren der Spediteur zur Erfüllung seiner Pflichten bedarf. Soll gefährliches Gu

Handelsgesetzbuch - HGB | § 468 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten


(1) Der Einlagerer ist verpflichtet, dem Lagerhalter, wenn gefährliches Gut eingelagert werden soll, rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Er hat ferner das Gut, sow
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 413 Begleitpapiere


(1) Der Absender hat dem Frachtführer alle Urkunden zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen, die für eine amtliche Behandlung, insbesondere eine Zollabfertigung, vor der Ablieferung des Gutes erforderlich sind. (2) Der Frachtführer ist

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2002 - I ZR 34/00

bei uns veröffentlicht am 08.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 34/00 Verkündet am: 8. Mai 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2005 - I ZR 18/03

bei uns veröffentlicht am 20.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 18/03 Verkündet am: 20. Oktober 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2002 - I ZR 104/00

bei uns veröffentlicht am 24.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 104/00 Verkündet am: 24. Oktober 2002 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2001 - I ZR 340/98

bei uns veröffentlicht am 15.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 340/98 Verkündet am: 19. April 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein EVO § 9

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juni 2011 - I ZR 108/10

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 108/10 Verkündet am: 22. Juni 2011 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2001 - I ZR 182/99

bei uns veröffentlicht am 15.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 182/99 Verkündet am: 15. November 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2001 - I ZR 158/99

bei uns veröffentlicht am 15.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 158/99 Verkündet am: 15. November 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2001 - I ZR 163/99

bei uns veröffentlicht am 15.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 163/99 Verkündet am: 15. November 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes h

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2010 - I ZR 31/08

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 31/08 Verkündet am: 22. April 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2005 - I ZR 196/02

bei uns veröffentlicht am 24.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 196/02 Verkündet am: 24. März 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2016 - I ZR 60/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 60/14 Verkündet am: 28. Januar 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2015 - I ZR 210/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 210/14 vom 30. Juli 2015 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juli 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof. Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff, die Ri

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 10. Apr. 2014 - I-6 U 132/13

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. September 2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 430/12) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Referenzen

(1) Der Absender hat dem Frachtführer alle Urkunden zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen, die für eine amtliche Behandlung, insbesondere eine Zollabfertigung, vor der Ablieferung des Gutes erforderlich sind. (2) Der Frachtführer ist für den...