Handelsgesetzbuch - HGB | § 177a
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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
§ 125a gilt auch für die Gesellschaft, bei der ein Kommanditist eine natürliche Person ist. Der in § 125a Absatz 1 Satz 2 für die Gesellschafter vorgeschriebenen Angaben bedarf es nur für die persönlich haftenden Gesellschafter der Gesellschaft.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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27/03/2020 22:05
Die unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Krise bringen schon jetzt viele deutsche Unternehmen an den Rand der Insolvenz. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie u.a. im Insolvenzrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) sollen negative wirtschaftliche Auswirkungen und Haftungsgefahren für Unternehmen bzw. die dahinterstehenden natürlichen Personen für die Dauer der Krise reduziert werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
SubjectsAG-Insolvenzrecht, GbR-Insolvenz, GmbH-Insolvenz, KG-Insolvenz, OHG-Insolvenz, Insolvenzanfechtungsrecht, showMore
23/01/2015 15:26
Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihr ausgeglichen wird.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
05/11/2014 16:48
Die erfolgreiche Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ist bei einer Haftung des organschaftlichen Vertreters für Zahlungen auf das debitorische Konto nicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen.
SubjectsInsolvenzrecht
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Soweit nach § 1 Absatz 1 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt ist, 1. gelten Zahlungen, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen, insbesondere solche Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäft
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Auf allen Geschäftsbriefen der Gesellschaft gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Ha
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

14 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 11/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 427/18 Verkündet am: 11. Februar 2020 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
published on 06/08/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 317/19 vom 6. August 2019 in der Gerichtsstandbestimmungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 130a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, § 177a Für Ansprüche aus § 130a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1
published on 29/09/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 184/04 Verkündet am: 29. September 2005 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 131 Ab
published on 16/07/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 226/06 vom 16. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 16. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein
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(1) Auf allen Geschäftsbriefen der Gesellschaft gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister...