(1) Die Vorschriften des § 120 über die Berechnung des Gewinns oder Verlustes gelten auch für den Kommanditisten.

(2) Jedoch wird der einem Kommanditisten zukommende Gewinn seinem Kapitalanteil nur so lange zugeschrieben, als dieser den Betrag der bedungenen Einlage nicht erreicht.

(3) An dem Verluste nimmt der Kommanditist nur bis zum Betrage seines Kapitalanteils und seiner noch rückständigen Einlage teil.

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Strafrecht: Zur Tauglichkeit des Betriebsinhabers als Täter der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB

11.04.2015

Betriebsinhaber macht sich nicht strafbar, wenn er im Zeitpunkt der Tathandlung nicht Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes ist.
Strafrecht

Schiffsfonds: Rückforderung der Gewinnausschüttungen bei Kommanditbeteiligung

17.06.2013

zu den Voraussetzungen der Rückzahlung einer streitigen Auszahlung-BGH vom 12.03.13-Az:II ZR 73/11
Anlegerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

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Handelsgesetzbuch - HGB | § 120


(1) Am Schlusse jedes Geschäftsjahrs wird auf Grund der Bilanz der Gewinn oder der Verlust des Jahres ermittelt und für jeden Gesellschafter sein Anteil daran berechnet. (2) Der einem Gesellschafter zukommende Gewinn wird dem Kapitalanteile des G

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juli 2014 - II ZR 73/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISTEILURTEIL I I ZR 7 3 / 1 2 Verkündet am: 1. Juli 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juli 2014 - II ZR 72/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISTEILURTEIL I I ZR 7 2 / 1 2 Verkündet am: 1. Juli 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2013 - II ZR 74/11

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 74/11 Verkündet am: 12. März 2013 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2013 - II ZR 73/11

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 73/11 Verkündet am: 12. März 2013 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2013 - 1 StR 532/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 532/12 vom 10. Juli 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Untreue Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 27. Juni 2013, in der Sitzung am 10. Juli 2013, an

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juli 2018 - IV R 10/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. April 2016 12 K 1204/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 01. März 2018 - IV R 15/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Februar 2015  6 K 277/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 01. März 2018 - IV R 16/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2015  16 K 3127/12 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juni 2017 - IV R 42/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18. Oktober 2013  6 K 175/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2017 - IV R 36/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Die Revisionen der Klägerin und der Beigeladenen gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 18. Juni 2014  1 K 76/12 (6) werden als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - II ZR 348/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 348/14 Verkündet am: 16. Februar 2016 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Dez. 2015 - IV R 43/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. September 2013  10 K 3432/12 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Nov. 2015 - 2 K 203/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 In formeller Hinsicht ist streitig, ob die ehemalige Klägerin, die A GmbH, später umfirmiert in B GmbH, klagebefugt war; in materieller Hinsicht streiten die Beteiligten darüber, ob sie im Streitjahr 2005 an dem Feststellungsverfahren

Landgericht Bonn Urteil, 09. Apr. 2015 - 6 S 223/14

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 06.11.2014 (33 C105/14) wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachg

Finanzgericht Hamburg Urteil, 02. Feb. 2015 - 6 K 277/12

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Zeitpunkt der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen. 2 1. Die ehemalige A-KG mit Sitz in X betrieb die Herstellung und den Vertrieb ... und einzelner Nebengeschäfte. Komplementärin war im Streit

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Nov. 2014 - IV R 47/11

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. August 2011  6 K 6261/08 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 01. Juli 2014 - II ZR 73/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten geg

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 01. Juli 2014 - II ZR 72/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten geg

Bundessozialgericht Urteil, 12. Aug. 2010 - B 3 KS 2/09 R

bei uns veröffentlicht am 12.08.2010

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25. März 2009 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Nov. 2009 - 13 K 83/06

bei uns veröffentlicht am 05.11.2009

Tatbestand   1 Streitig ist, inwieweit der auf den Kläger entfallende Verlust ausgleichsfähig bzw. nur verrechenbar ist. 2 Der Kläger ist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 50.000 EUR alleiniger Kommanditist der zum Verfahren beigela

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Juli 2006 - 4 K 369/01

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

Tatbestand   1  Streitig ist, ob die Gehaltszahlungen, die der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH im Streitjahr von der Klägerin (Klin) bezogen hat, den Gewinn der Klin mindern. 2  Die Klin ist eine GmbH

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(1) Am Schlusse jedes Geschäftsjahrs wird auf Grund der Bilanz der Gewinn oder der Verlust des Jahres ermittelt und für jeden Gesellschafter sein Anteil daran berechnet. (2) Der einem Gesellschafter zukommende Gewinn wird dem Kapitalanteile des Gesellschafters...