Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 100 Sektorenauftraggeber

(1) Sektorenauftraggeber sind

1.
öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 ausüben,
2.
natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 ausüben, wenn
a)
diese Tätigkeit auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten ausgeübt wird, die von einer zuständigen Behörde gewährt wurden, oder
b)
öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3 auf diese Personen einzeln oder gemeinsam einen beherrschenden Einfluss ausüben können.

(2) Besondere oder ausschließliche Rechte im Sinne von Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a sind Rechte, die dazu führen, dass die Ausübung dieser Tätigkeit einem oder mehreren Unternehmen vorbehalten wird und dass die Möglichkeit anderer Unternehmen, diese Tätigkeit auszuüben, erheblich beeinträchtigt wird. Keine besonderen oder ausschließlichen Rechte in diesem Sinne sind Rechte, die aufgrund eines Verfahrens nach den Vorschriften dieses Teils oder aufgrund eines sonstigen Verfahrens gewährt wurden, das angemessen bekannt gemacht wurde und auf objektiven Kriterien beruht.

(3) Die Ausübung eines beherrschenden Einflusses im Sinne von Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b wird vermutet, wenn ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3

1.
unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals des Unternehmens besitzt,
2.
über die Mehrheit der mit den Anteilen am Unternehmen verbundenen Stimmrechte verfügt oder
3.
mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens bestellen kann.

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Kein Verwaltungsrechtsweg bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

21.12.2008

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 30.10.2006 - 6 S 1522/06 - Rechtsanwalt für Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Vergaberecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG 2004 | § 21 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen


(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlosse

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge


(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur

Sektorenverordnung - SektVO 2016 | § 46 Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien


(1) Der Auftraggeber wählt die Unternehmen anhand objektiver Kriterien aus, die allen interessierten Unternehmen zugänglich sein müssen. (2) Die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien für die Auswahl der Unternehmen, die eine Qualifizier

Mindestlohngesetz - MiLoG | § 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge


(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 98 Auftraggeber


Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 102 Sektorentätigkeiten


(1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind 1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser,2. die Einspeisung von Trinkwasser

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 101 Konzessionsgeber


(1) Konzessionsgeber sind 1. öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3, die eine Konzession vergeben,2. Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1 Nummer 1, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 Absatz 2 bis 6 ausüben und eine Konzession zum

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit


(1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die von einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 an eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts vergeben werden, wenn 1. der öf
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 99 Öffentliche Auftraggeber


Öffentliche Auftraggeber sind 1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewe

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 102 Sektorentätigkeiten


(1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind 1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser,2. die Einspeisung von Trinkwasser

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Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2007 - X ZR 18/07

bei uns veröffentlicht am 27.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 18/07 Verkündet am: 27. November 2007 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ nein BGHR ja GWB §

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - X ZB 8/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 8/09 vom 10. November 2009 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Endoskopiesystem GWB §§ 107 Abs. 2 Satz 2, 117 Abs. 1; VOL/A 2006 § 3 a Nr. 1 Abs. 5 lit. b a) D

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2008 - X ZB 32/08

bei uns veröffentlicht am 01.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 32/08 vom 1. Dezember 2008 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Dezember 2008 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, den Richter Scharen, die Richterin Mühlens

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2008 - X ZB 31/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 31/08 vom 1. Dezember 2008 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB §§ 97 Abs. 1, 99 Abs. 1; SächsBRKG § 31 Rettungsdienstleistungen Das zur Übertragung der Durchführu

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2001 - X ZB 10/01

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/01 vom 12. Juni 2001 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GWB §§ 106 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 Zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Vergabekammer des Landes Thüringen ist nicht er

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2011 - X ZB 4/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/10 Verkündet am: 8. Februar 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2013 - 3 StR 167/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 1 6 7 / 1 3 vom 17. Oktober 2013 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja [nur zu B. I. 1., 2. a) und d)] Veröffentlichung: ja StGB § 298 1. Der Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfasst beschränkte Ausschreibun

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - X ZB 43/02

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 43/02 vom 18. Februar 2003 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB § 107 Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Bauauftrag bereits au

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2005 - X ZB 27/04

bei uns veröffentlicht am 01.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 27/04 vom 1. Februar 2005 in dem Nachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB § 97 Abs. 7, § 102 § 97 Abs. 7 GWB begründet ein subjektives Recht auf Einleitung und Durchführung eines n

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 13. Dez. 2016 - Z3-3/3194/1/45/11/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU von der Vergabekammer Südbayern folgende Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 31. März 2016 - 21 VK-3194/02/16

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt. Der Vergabestelle wird aufgegeben, die Wertung der Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergab

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 08. Apr. 2016 - Z3-3/3194/1/57/11/15

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Tenor 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG von der Vergabekammer Südbayern folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 24. Nov. 2015 - Z3-3/3194/1/51/09/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen.

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 15. Okt. 2015 - Z3-3/3194/1/36/05/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen notwendigen Auslagen.

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 15. März 2016 - Z3-3/3194/1/03/01/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor 1. Die Aufhebung der Ausschreibung bzgl. Los 3 (Möbel für Sonderräume) wird aufgehoben und das Ausschreibungsverfahren in den Stand vor der Aufhebung zurückversetzt. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschli

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Feb. 2016 - Au 3 K 15.1070

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 15.1070 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 23. Februar 2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 411 ... als stellvertretendeUrkundsbeamtin der

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 29. Jan. 2016 - Z3-3-3194-1-59-11/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung angefallenen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 01. Feb. 2016 - Z3-3/3194/1/58/11/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angefallenen Aufwendungen und Auslagen der Antragsgegner und der Bei

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 23. Nov. 2016 - Z3-3/3194/1/20/03/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Aufhebung der von den Antragsgegnern vorgenommenen Aufhebung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens wird zurückgewiesen. 2. Der hilfsweise gestellte Antrag auf Feststellung, dass die Aufhebung des st

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 22. Dez. 2015 - Z3-3/3194/1/48/09/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Der Antragsgegner hat die Wertung der eingegangenen Angebote unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 22. Mai 2015 - Z3-3/3194/1/63/12/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Aufhebung der Ausschreibung durch die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 16.12.2014 rechtswidrig war und die Antragstellerin gemäß § 114 GWB in ihren Rechten verletzt ist. 2. Die Antragsgegnerin h

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 23. Jan. 2018 - RMF-SG 21-3194-2-19

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die ASt trägt die Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der VSt und der BGI. 3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch d

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 22. Mai 2015 - Z3-3-3194-1-13-02/15

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der zwischen den Antragsgegnern und der Beigeladenen geschlossene Vertrag vom 19.02.2015 unwirksam ist. 2. Den Antragsgegnern wird aufgegeben, die Prüfung und Wertung unter Berücksichtigung des Angeb

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 02. Mai 2016 - Z3-3/3194/1/07/02/16

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor 1. Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung angefallenen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen. 3. Für das

Landgericht München I Endurteil, 28. Mai 2015 - 2 O 1248/15

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor 1. Die am 26.01.2015 angeordnete einstweilige Verfügung wird bestätigt. 2. Die Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die Verfügungsklägerin begehrt die vorläu

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 26. Juli 2018 - RMF-SG21-3194-3-19

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist. 2. Es wird festgestellt, dass die zwischen der Vergabestelle und der Beigeladenen abgeschlossene Durchführungsvereinbarung vom xx.xx….

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 09. Mai 2016 - Z3-3/31941/10/03/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht wird der Antragsgegner verpflichtet, das Angebot der Beigeladenen auszuschließen und die Angebots

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 27. Juli 2016 - Z3-3/3194/1/65/12/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigelade

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 11. Juli 2018 - RMF-SG21-3194-03-15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle und der Beigeladenen. 3. Die H

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 27. Sept. 2016 - 21.VK - 3194 – 34/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist. Das Vergabeverfahren wird zurückversetzt in den Stand vor der öffentlichen Bekanntmachung und ist unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der V

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 11. Dez. 2018 - Z3-3-3194-1-45-11/16

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor 1. Das Nachprüfungsverfahren wird eingestellt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin. 3. Für d

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Jan. 2014 - 3 K 13.540

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 14. März 2013 verpflichtet, das Bürgerbegehren „Sind Sie dagegen, dass ein neues Rathaus in T. gebaut wird?“ zuzulassen. II. Die Beklagte hat die Kost

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 18. Nov. 2014 - Z3-3-3194-1-39-09/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag vom 08.09.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung angefallenen Auslagen des Antragsgegners zu trag

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 05. Okt. 2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor 1.Es wird gemäß § 114 Abs. 2 S. 2 GWB festgestellt, dass die am 11.08.2016 erfolgte Zurückversetzung der ursprünglichen Ausschreibung in den Stand vor Aufforderung zur Abgabe der Angebote und die daraufhin erfolgten Änderungen a

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 29. Dez. 2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor 1. Der Antrag vom 22.12.2016 nach § 115 Abs. 3 GWB wird zurückgewiesen. 2. Eine Kostenentscheidung ist derzeit nicht veranlasst. Gründe I. Der Antragsgegner beabsichtigt die Vergabe der Dienstle

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 25. Jan. 2018 - Z3-3-3194-1-52-10/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor 1.Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2.Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin z

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 03. Mai 2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor 1. Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. 2. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung angefallenen Aufwendungen der Antragstellerin und der Beigelad

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 14. Nov. 2018 - 3 A 400/18

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Gründe 1 Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen die Kostenfestsetzung in einem Beschluss der 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt des Beklagten vom 26. Juli 2018 unter dem Aktenzeichen …, dem ein Vergabeverfahren im sogenannten unter

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. März 2017 - 7 Verg 8/16

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 14. Okt. 2016 - 7 Verg 3/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor 1. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin vom 23. Mai 2016 und des Beigeladenen vom 18. Mai 2016 wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. Mai 2016 (2 VK LSA 4=715) teilweise abgeändert und wie

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Sept. 2016 - VII-Verg 14/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 19. April 2016 (VK 1 – 12/16) aufgehoben. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen. Die

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Sept. 2016 - 7 Verg 5/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde vom 15. August 2016 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Juli 2016, Az.: 1 VK 08/16, bis zur Entscheidung über die B

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. Juni 2016 - 7 Verg 2/16

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. März 2016 mit Ausnahme der Kostenentscheidung aufgehoben. Die Sache wird gemäß § 17 a Abs. 2 S. 1 GVG an das La

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Juni 2016 - VII-Verg 6/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 21. Januar 2016 – VK 2 – 36/15 – aufgehoben. II. Dem Antragsgegner wird im Vergabeverfahren „Hilfstätigkeit

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 15. Apr. 2016 - 7 Verg 1/16

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. Dezember 2015 mit Ausnahme der Kostenentscheidung aufgehoben. Die Sache wird gemäß § 17 a Abs.2 S.1 GVG an das

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VII-Verg 37/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln vom 20. November 2015 (VK VOB 33/14) aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin bei der am 30.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Nov. 2015 - 17 Verg 2/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 22.04.2015 - 2 VK 02/15 - aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Vertrag der Antragsgegnerin mit der Beigeladenen übe

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Okt. 2015 - VII-Verg 28/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 29. August 2014 (VK 2-63/14) aufgehoben. Die Vergabe einer Rahmenvereinbarung Virenschutz für die Bundesverwaltung, bekannt gemacht im Supp

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Aug. 2015 - 1 Verg 1/15

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 05.03.2015 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der mit Schreiben vom 22.12.2014 erteilte Auftrag des Beschwerdeführers an

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 24. März 2015 - 20 K 6764/13

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 1. August 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Die Klä

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