(1) Für das Strafverfahren einschließlich des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage ist § 198 nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 anzuwenden.

(2) Während des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage tritt die Staatsanwaltschaft und in Fällen des § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung die Finanzbehörde an die Stelle des Gerichts; für das Verfahren nach Erhebung der öffentlichen Klage gilt § 198 Absatz 3 Satz 5 entsprechend.

(3) Hat ein Strafgericht oder die Staatsanwaltschaft die unangemessene Dauer des Verfahrens zugunsten des Beschuldigten berücksichtigt, ist dies eine ausreichende Wiedergutmachung auf andere Weise gemäß § 198 Absatz 2 Satz 2; insoweit findet § 198 Absatz 4 keine Anwendung. Begehrt der Beschuldigte eines Strafverfahrens Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer, ist das Entschädigungsgericht hinsichtlich der Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer an eine Entscheidung des Strafgerichts gebunden.

(4) Ein Privatkläger ist nicht Verfahrensbeteiligter im Sinne von § 198 Absatz 6 Nummer 2.

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ZPO: Zum Entschädigungsanspruch bei unangemessener Verfahrensdauer

02.01.2014

Ob die Dauer eines Gerichtsverfahrens unangemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Zivilprozessrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten


(1) Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermittelt die Finanzbehörde den Sachverhalt. Finanzbehörde im Sinne dieses Abschnitts sind das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse. (2) Die Finanzbehörde fü
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 198


(1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach d

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juli 2012 - 1 StR 218/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 218/12 vom 27. Juli 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen versuchten Totschlags u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juli 2012 beschlossen: 1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen da

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2016 - 5 StR 116/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 116/16 vom 10. Mai 2016 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls ECLI:DE:BGH:2016:100516B5STR116.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 2016 beschlossen: Die Revision der Angeklagten gege

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Aug. 2016 - 5 StR 359/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 359/16 vom 31. August 2016 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2016:310816B5STR359.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2013 - III ZR 361/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 361/12 Verkündet am: 11. Juli 2013 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ÜGRG § 23 Satz

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2013 - III ZR 376/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 376/12 Verkündet am: 14. November 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Unangemessene.

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 531/12 vom 5. Dezember 2012 in der Strafsache gegen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Dezember 2012 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Sept. 2017 - 2 WA 2/17 D

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Tatbestand 1 Der Kläger ist Berufssoldat und macht Ansprüche auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens geltend.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Sept. 2016 - 1 StR 104/15

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 104/15 vom 6. September 2016 in der Strafsache gegen wegen Untreue ECLI:DE:BGH:2016:060916U1STR104.15.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 26. Juli

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Juli 2016 - 21 Ss OWi 103/16 (Z)

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Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Güstrow vom 13.04.2016 wird zugelassen. II. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das vorgenannte Urteil a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Be

Landgericht Kiel Urteil, 16. März 2016 - 5 KLs 4/12

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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 20. Mai 2015 - I-18 SchH 5/12

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Dez. 2014 - IV-2 RBs 160/14

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Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen. Jedoch wird festgestellt, dass das Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtsstaatswidrig verzögert worden ist. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Das Amtsge

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2014 - 5 StR 410/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 410/14 vom 23. September 2014 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. September 2014 beschlossen : Die Revision des

Bundessozialgericht Urteil, 10. Juli 2014 - B 10 ÜG 8/13 R

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Jan. 2013 - 2 B 89/11

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Gründe 1 Die auf die Grundsatzrüge und einen Verfahrensmangel (§ 66 Abs. 1 ThürDG i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Aug. 2012 - 2 B 21/12

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe gestützte Beschwerde (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO und § 66 Abs. 1 ThürDG) hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Juni 2012 - 2 B 123/11

bei uns veröffentlicht am 01.06.2012

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf einen Verfahrensmangel gestützte Beschwerde (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO und § 66 Abs. 1 ThürDG

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2012 - 2 A 11/10

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Tatbestand 1 Der 19.. geborene Beklagte schloss im Jahr 19.. die Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. 19.. trat er als Angestellter in den Dienst des Bundesnac

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(1) Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermittelt die Finanzbehörde den Sachverhalt. Finanzbehörde im Sinne dieses Abschnitts sind das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse. (2) Die Finanzbehörde führt das...