Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 73 Sperrjahr

(1) Die Verteilung darf nicht vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden der Gesellschaft und nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Tage vorgenommen werden, an welchem die Aufforderung an die Gläubiger (§ 65 Abs. 2) in den Gesellschaftsblättern erfolgt ist.

(2) Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag, wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für den Gläubiger zu hinterlegen. Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf die Verteilung des Vermögens nur erfolgen, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet ist.

(3) Liquidatoren, welche diesen Vorschriften zuwiderhandeln, sind zum Ersatz der verteilten Beträge solidarisch verpflichtet. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 43 Abs. 3 und 4 entsprechende Anwendung.

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Gesellschaftsrecht: Zur Haftung des Liquidators einer GmbH gegenüber einem nicht berücksichtigten Gläubiger

02.05.2018

§ 73 Abs. 3 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
Haftung

GmbH - Insolvenz: Existenzvernichtender Eingriff durch Veräußerung des Gesellschaftsvermögens

06.06.2012

liegt nur vor, wenn die Vermögensgegenstände unter Wert übertragen werden-BGH vom 23.04.12-Az:II ZR 252/10

6. GmbH - Liquidation

03.04.2012

Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte

GmbH-Gesellschafter: Zur Wirksamkeit der Einziehung eines Geschäftsanteils

01.03.2012

die Einziehung wird mit der Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter wirksam-BGH vom 24.01.12-Az:II ZR 109/11

GmbH-Gesellschafter: Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafters aus § 826 BGB

28.04.2009

für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe-BGH vom 09.02.09-Az:II ZR 292/07

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 43 Haftung der Geschäftsführer


(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Sch

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 65 Anmeldung und Eintragung der Auflösung


(1) Die Auflösung der Gesellschaft ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der gerichtlichen Feststellung eines Mangels des Gesells

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2013 - V ZR 203/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/11 Verkündet am: 12. April 2013 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2007 - BLw 4/07

bei uns veröffentlicht am 23.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 4/07 vom 23. November 2007 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja LwAnpG § 42 Abs. 1 Satz 1; § 44; GenG §§ 90, 91; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Eine LPG i.L. kann von dem

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2012 - II ZR 109/11

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 109/11 Verkündet am: 24. Januar 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GmbHG §

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2009 - II ZR 264/07

bei uns veröffentlicht am 02.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 264/07 Verkündet am: 2. März 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2019 - II ZR 233/18

bei uns veröffentlicht am 19.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 233/18 Verkündet am: 19. November 2019 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2004 - II ZR 206/02

bei uns veröffentlicht am 13.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 206/02 Verkündet am: 13. Dezember 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Feb. 2009 - II ZR 292/07

bei uns veröffentlicht am 09.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 292/07 Verkündet am: 9. Februar 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2003 - IX ZB 506/02

bei uns veröffentlicht am 10.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 506/02 vom 10. April 2003 in dem Verfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser und am 10. April 2003 beschlossen: Die

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2012 - II ZR 252/10

bei uns veröffentlicht am 23.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 252/10 Verkündet am: 23. April 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 826

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2008 - 5 StR 166/08

bei uns veröffentlicht am 28.10.2008

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2 Die Insolvenzantragspflicht des Schuldners entfällt nicht schon, wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag gestellt hat, sondern erst mit der Entscheidung des Insolvenzgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juni 2012 - II ZR 241/10

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 241/10 Verkündet am: 19. Juni 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 242 Cc; LwAn

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Nov. 2017 - 23 U 239/17

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 15.12.2016, Az. 14 O 2053/16, berichtigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 05.10.2017, Az. 23 U 239/17, in Ziff. I und IV wie f

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2018 - II ZR 158/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 158/16 Verkündet am: 13. März 2018 Kirchgeßner Justizinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Sept. 2016 - 27 W 63/16

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Essen vom 04.03.2016, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 14.04.2016, aufgehoben. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Mai 2016 - 19 T 12/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Der Antrag der Antragstellerin vom 25.02.2016, gerichtet gegen die Kostenrechnung des beteiligten Notars, in der korrigierten Fassung, wird zurückgewiesen. Das Verfahren ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstat

Oberlandesgericht Köln Urteil, 21. Jan. 2014 - 22 U 139/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.7.2012 – 22 O 297/11 -  teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Klageabweisung im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 8.827,60 € nebst Z

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 12. Nov. 2010 - 8 W 444/10

bei uns veröffentlicht am 12.11.2010

Tenor 1. Die Beschwerde des Liquidators gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ulm - Registergericht - vom 22.09.2010 (HRB 2917) wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2009 - 6 K 315/07

bei uns veröffentlicht am 23.11.2009

Tatbestand   1 Streitig ist die erweiterte Kürzung des gewerbesteuerlichen Gewinns bzgl. der Veräußerung des einzigen Grundstücks eines vermögensverwaltenden Grundstücksunternehmens. 2 Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 31

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 24. Juni 2009 - 14 U 5/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2009

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil der 39. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 22.10.2008 (Aktenzeichen: 39 O 96/08 KfH) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefa

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(1) Die Auflösung der Gesellschaft ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der gerichtlichen Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags...
(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden. (3)...