Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 55 Erhöhung des Stammkapitals

(1) Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers. Die notarielle Aufnahme oder Beglaubigung der Erklärung kann auch mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e und 40a des Beurkundungsgesetzes erfolgen.

(2) Zur Übernahme eines Geschäftsanteils können von der Gesellschaft die bisherigen Gesellschafter oder andere Personen, welche durch die Übernahme ihren Beitritt zu der Gesellschaft erklären, zugelassen werden. Im letzteren Fall sind außer dem Nennbetrag des Geschäftsanteils auch sonstige Leistungen, zu welchen der Beitretende nach dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein soll, in der in Absatz 1 bezeichneten Urkunde ersichtlich zu machen.

(3) Wird von einem der Gesellschaft bereits angehörenden Gesellschafter ein Geschäftsanteil an dem erhöhten Kapital übernommen, so erwirbt derselbe einen weiteren Geschäftsanteil.

(4) Die Bestimmungen in § 5 Abs. 2 und 3 über die Nennbeträge der Geschäftsanteile sowie die Bestimmungen in § 19 Abs. 6 über die Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft auf Leistung der Einlagen sind auch hinsichtlich der an dem erhöhten Kapital übernommenen Geschäftsanteile anzuwenden.

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Gesellschaftsrecht: Verstoß eines Rechtsgeschäfts gegen das Vollzugsverbot

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Neue Geschäftsanteile entstehen durch die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister. Danach können Mängel der Übernahmevereinbarung nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
Allgemeines

Gesellschaftsrecht: Zum Lösungsrecht des Inferenten vom Übernahmevertrag

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Gesellschaftsrecht: Zur Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

14.05.2015

Der Beschluss ist nicht deshalb nichtig, weil keine Maßnahmen ergriffen wurden, um ein Auseinanderfallen der nach der Einziehung verbleibenden Geschäftsanteile und dem Stammkapital der Gesellschaft zu verhindern.

Recht der UG: Zum Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Beschränkungen

12.10.2010

OLG München vom 23.09.10-Az: 31 Wx 149/10- Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 20


(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1.Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften m

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 55 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung


(1) Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung ihr Stammkapital, so sind § 55 Abs. 1, §§ 56a, 57 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht anzuwenden. (2) Der Anmel
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 57 Anmeldung der Erhöhung


(1) Die beschlossene Erhöhung des Stammkapitals ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, nachdem das erhöhte Kapital durch Übernahme von Geschäftsanteilen gedeckt ist. (2) In der Anmeldung ist die Versicherung abzugeben, daß die Einl

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 56 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen


(1) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen ihr Gegenstand und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Beschluß über die Erhöhung des Stammkapitals festgesetzt werden. Die Festsetzung ist in die in § 55 A
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Beurkundungsgesetz - BeurkG | § 16a Zulässigkeit


(1) Die Beurkundung von Willenserklärungen kann mittels des von der Bundesnotarkammer nach § 78p der Bundesnotarordnung betriebenen Videokommunikationssystems nach den folgenden Vorschriften erfolgen, soweit dies durch Gesetz zugelassen ist. (2)
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 19 Leistung der Einlagen


(1) Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind nach dem Verhältnis der Geldeinlagen zu leisten. (2) Von der Verpflichtung zur Leistung der Einlagen können die Gesellschafter nicht befreit werden. Gegen den Anspruch der Gesellschaft ist die Aufre

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil


(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehm

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2004 - II ZR 210/01

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 210/01 Verkündet am: 15. März 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GmbHG §§ 55,

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Einspruch gegen dieses Versäumnisurteil am 31.7.2006 eingelegt BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 334/04 Verkündet am: 12. Juni 2006 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäft

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Juli 2018 - L 7 R 5189/16

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Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 8. November 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 8. Dezember 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Mai 2016, geän

Bundesgerichtshof Teilurteil, 06. Nov. 2018 - II ZR 199/17

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2016 - II ZR 61/15

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Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2015 - II ZR 13/14

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 1 3 / 1 4 Verkündet am: 3. November 2015 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlag

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 02. Dez. 2014 - II ZR 322/13

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Tenor Auf die Revision der Klägerin zu 1 wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. August 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil ents

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. Juli 2014 - 2 Wx 191/14

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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Juli 2014 - 17 U 24/14

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Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen das am 12. Februar 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe – 6 O 195/13 – wie folgt abgeändert: Es wird festgestel

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 01. Dez. 2011 - 8 U 315/10 - 83

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Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.06.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 17KFH O 87/09 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil sowie da

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Jan. 2005 - 11 Wx 58/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2005

Tenor Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Landgerichts Baden-Baden vom 29. Januar 2004 - 3 T 54/03 - wird zurückgewiesen. Gründe   1 I. 2 Das Notariat Gernsbach beurkundete am 20.02.2003 mehrere Änderu

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