Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 56 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen

(1) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen ihr Gegenstand und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Beschluß über die Erhöhung des Stammkapitals festgesetzt werden. Die Festsetzung ist in die in § 55 Abs. 1 bezeichnete Erklärung des Übernehmers aufzunehmen.

(2) Die §§ 9 und 19 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 finden entsprechende Anwendung.

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Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage

19.10.2011

Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10
allgemein

Stammkapital: Darlehensablösung mit Bareinlage

07.08.2011

ist keine verdeckte Sacheinlage, wenn sich Inferent für dessen Rückzahlung verbürgt hat-BGH vom 12.04.11-Az:II ZR 17/10

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 57 Anmeldung der Erhöhung


(1) Die beschlossene Erhöhung des Stammkapitals ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, nachdem das erhöhte Kapital durch Übernahme von Geschäftsanteilen gedeckt ist. (2) In der Anmeldung ist die Versicherung abzugeben, daß die Einl
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 19 Leistung der Einlagen


(1) Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind nach dem Verhältnis der Geldeinlagen zu leisten. (2) Von der Verpflichtung zur Leistung der Einlagen können die Gesellschafter nicht befreit werden. Gegen den Anspruch der Gesellschaft ist die Aufre

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 55 Erhöhung des Stammkapitals


(1) Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers. Die notarielle Aufnahme oder Beglaubigung der E

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 9 Überbewertung der Sacheinlagen


(1) Erreicht der Wert einer Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister nicht den Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils, hat der Gesellschafter in Höhe des Fehlbetrags eine Einlage in Gel

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2007 - II ZR 268/06

bei uns veröffentlicht am 05.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 268/06 vom 5. November 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: nein BGHZ: nein BGHR: nein GmbHG §§ 54, 55, 56 a) Der Charakter einer Sachkapitalerhöhung kann sich auch aus der mit dem Erhöhungsbeschluss

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2004 - II ZR 121/02

bei uns veröffentlicht am 14.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 121/02 Verkündet am: 14. Juni 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2007 - II ZR 302/05

bei uns veröffentlicht am 12.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 302/05 Verkündet am: 12. März 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2011 - II ZR 279/08

bei uns veröffentlicht am 05.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 279/08 Verkündet am: 5. April 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2011 - II ZR 17/10

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 17/10 Verkündet am: 12. April 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 56 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2007 - II ZR 249/06

bei uns veröffentlicht am 15.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 249/06 vom 15. Oktober 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AktG § 183; GmbHG § 56 Zur Zulässigkeit der (vorabgesprochenen) Verwendung einer im Zusammenhang mit einer Kapital

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2010 - II ZR 12/08

bei uns veröffentlicht am 22.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 12/08 Verkündet am: 22. März 2010 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2006 - II ZR 76/04

bei uns veröffentlicht am 16.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 76/04 Verkündet am: 16. Januar 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2006 - II ZR 75/04

bei uns veröffentlicht am 16.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 75/04 Verkündet am: 16. Januar 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofe

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2012 - II ZR 212/10

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 212/10 vom 10. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; GmbHG § 19 Abs. 4 nF a) Tritt im Laufe eines Rechtsstreits eine Gesetzesänderung in Kraft

Bundesgerichtshof Teilurteil, 06. Nov. 2018 - II ZR 199/17

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. Oktober 2016 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2016 - II ZR 61/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 61/15 Verkündet am: 19. Januar 2016 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2016 - II ZR 303/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 303/14 Verkündet am: 19. Januar 2016 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:190116UIIZR303.14.0

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2010 - IX R 24/09

bei uns veröffentlicht am 09.11.2010

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (2000) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden.

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(1) Erreicht der Wert einer Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister nicht den Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils, hat der Gesellschafter in Höhe des Fehlbetrags eine Einlage in Geld zu leisten...