Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 71

Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Grundgesetz Art 71.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2019 - I ZR 112/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 112/17 vom 13. Februar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:130219BIZR112.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Februar 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2018 - I ZR 112/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 112/17 Verkündet am: 20. Dezember 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Crailsh

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2018 - 1 BvR 142/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

Tenor 1. a) Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz) in de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2018 - 10 S 2449/17

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. September 2017 - 4 K 1387/16 - geändert und der Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Bescheids des Landratsamts Bodenseekreis vom 22. Juli 2015 und de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2018 - 5 S 2105/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan „Kirchberg-Mittelweg“ der Gemeinde Weingarten (Baden) in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2016 - 2 K 1427/16 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Di

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 4 LB 8/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer, Einzelrichter - vom 12. Februar 2015 wie folgt geändert und neu gefasst: Soweit der Rechtsstreit hinsichtlich der Anträge zu 1)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 13. Nov. 2015 - 2 K 3021/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwen

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Nov. 2015 - 12 K 5177/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Bescheide des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 14. Oktober 2014 werden aufgehoben.Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen tragen der Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Der Beklagte un

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 10. Aug. 2015 - 8 A 2410/13

bei uns veröffentlicht am 10.08.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. September 2013 geändert. Der Tenor wird wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 3. März 2011 und des Widerspru

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 30. Juli 2015 - 2 K 1556/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 12. Juni 2015 - 2 K 5800/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerseite trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerseite darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 12. Juni 2015 - 2 K 5359/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerseite trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerseite darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. März 2015 - 6 C 12/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tatbestand 1 Die beklagte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie das Land Berlin, der Beigeladene zu 2, waren jeweils Eigentümer von Teilflächen des ehemaligen Berli

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 05. Nov. 2014 - 1 S 2333/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. September 2013 - 6 K 3111/12 -wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung geändert wird.Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückge

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 29. Apr. 2013 - 7 K 929/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2013

Tenor Die Anträge werden abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt. Gründe   I. 1 Die Antragsteller begehren den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Jan. 2011 - 6 B 61/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Gründe 1 Der Kläger wendet sich gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Wege der Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Er i

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 08. Feb. 2007 - 12 K 2961/06

bei uns veröffentlicht am 08.02.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Die Kläger

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Juli 2006 - 3 S 1726/05

bei uns veröffentlicht am 12.07.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Juni 2005 - 6 K 529/04 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beige

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. Feb. 2005 - 1 S 1312/04

bei uns veröffentlicht am 28.02.2005

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. April 2004 - 10 K 2969/02 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Be

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Dez. 2004 - 4 S 2789/03

bei uns veröffentlicht am 03.12.2004

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe   1  I. Die Antragstellerin, eine kreisangehörige Gemeinde, ist Sitz eines Notariats und ein