Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 15

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu Grundgesetz Art 15

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | Grundgesetz Art 15

Urteil einreichen

9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Grundgesetz Art 15.

Sozialgericht Regensburg Beschluss, 11. Aug. 2017 - S 3 R 8030/17 ER

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 23.05.2017 gegen den Bescheid vom 08.05.2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 21.176,58 &#

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Juli 2018 - 9 C 11880/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Der Einstellungsbeschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) W... vom 27. September 2016 und der hierzu ergangene Widerspruchsbescheid vom 2. November 2017 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahren

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 15. März 2018 - 12 S 1644/18

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe   I. 1 Die Antragsteller wenden sich im Wege der Normenkontrollklage gegen die Kinderbetreuungso

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Juli 2017 - 20 Ws 146/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird festgestellt, dass a) die Verfügungen des Vorsitzenden der Großen Strafkammer 2 des Landgerichts Schwerin vom 20. und 25.02.2015, mit denen den Akteneinsichtsgesuchen der Rechtsanwälte Dr. S... u

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2016 - 10 C 20/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt seine Bestellung als Wirtschaftsprüfer. 2

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 16. Sept. 2014 - 2 BvE 13/12

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Gründe A. 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Zustimmung des Deutschen Bundestages, dem

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Okt. 2008 - 4 K 16/08

bei uns veröffentlicht am 14.10.2008

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldnerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicher

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Juli 2008 - 9 S 593/08

bei uns veröffentlicht am 01.07.2008

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet