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§ 34Amtlich · § 5 UrhG

Zwangsgeld

Zeitreise: 06.05.2024

Die Bundesnetzagentur kann zur Durchsetzung der Anordnungen nach § 24 Absatz 2 und 3, § 25 Absatz 1 sowie den §§ 26 bis 29 und 31 ein Zwangsgeld von bis zu 500 000 Euro festsetzen.

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