Antragsfrist
Kaufanträge nach § 3 Abs. 1 bis 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes sind bis spätestens 31. August 2001 einzureichen (Ausschlußfrist), soweit sich nicht aus § 9 Abs. 2 ein früherer Fristablauf ergibt. Kaufinteressenten, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist einen langfristigen Pachtvertrag nach § 2 Abs. 1 Satz 1 über nach § 3 Abs. 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes zu privatisierende landwirtschaftliche Flächen abschließen, können den Kaufantrag innerhalb eines Jahres nach Beschluss des langfristigen Pachtvertrages stellen.
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- Immobilien & BauträgerMaklerprovision: welcher Ihrer Einwände steht im Gesetz?„Ich kannte das Objekt doch schon“ ist ein echter Einwand — aber der schwächste von fünfen. Er steht in keiner Vorschrift, sondern folgt aus dem Wort „infolge“ in § 652 Abs. 1 S. 1 BGB, und damit aus einem Beweis, den Sie führen müssen. Vier andere stehen im Wortlaut: die Textform (§ 656a), die Verwirkung bei Doppeltätigkeit (§ 654), die ungleiche Doppelprovision (§ 656c) und die Fälligkeit erst nach Zahlungsnachweis (§ 656d).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Immobilien & BauträgerÜberbau an der Grenze: entscheidend ist, ob SIE widersprochen haben§ 912 Abs. 1 BGB beantwortet „darf mein Nachbar das?“ an einem Punkt, der nicht ihn betrifft, sondern Sie: „es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.“ Wer das versäumt, muss dulden — und bekommt dafür eine Geldrente (§ 912 Abs. 2, § 913 BGB) oder kann den Streifen jederzeit abkaufen lassen (§ 915 BGB).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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