Abschluß des Kaufvertrages
Für den Abschluss des Vertrages gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Der Erwerber soll zur Übernahme der Erwerbskosten, insbesondere auch der Grunderwerbsteuer, verpflichtet werden. Dies gilt auch für die Kosten der notariellen Beurkundung der Zusage nach § 3 Abs. 1 Satz 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes.
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- Immobilien & BauträgerMaklerprovision: welcher Ihrer Einwände steht im Gesetz?„Ich kannte das Objekt doch schon“ ist ein echter Einwand — aber der schwächste von fünfen. Er steht in keiner Vorschrift, sondern folgt aus dem Wort „infolge“ in § 652 Abs. 1 S. 1 BGB, und damit aus einem Beweis, den Sie führen müssen. Vier andere stehen im Wortlaut: die Textform (§ 656a), die Verwirkung bei Doppeltätigkeit (§ 654), die ungleiche Doppelprovision (§ 656c) und die Fälligkeit erst nach Zahlungsnachweis (§ 656d).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Immobilien & BauträgerÜberbau an der Grenze: entscheidend ist, ob SIE widersprochen haben§ 912 Abs. 1 BGB beantwortet „darf mein Nachbar das?“ an einem Punkt, der nicht ihn betrifft, sondern Sie: „es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.“ Wer das versäumt, muss dulden — und bekommt dafür eine Geldrente (§ 912 Abs. 2, § 913 BGB) oder kann den Streifen jederzeit abkaufen lassen (§ 915 BGB).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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