Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 73 Förderhilfen, Referenzpunkte

(1) Referenzfilmförderung wird dem Hersteller eines programmfüllenden Films mit Herstellungskosten bis zu 8 Millionen Euro gewährt, wenn der Film mindestens 150 000 Referenzpunkte erreicht hat. Für Filme mit Herstellungskosten von mehr als 8 Millionen Euro und weniger als 20 Millionen Euro beträgt die maßgebliche Referenzpunktzahl 300 000, für Filme mit Herstellungskosten von mehr als 20 Millionen Euro 500 000. Hat der Referenzfilm das Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung erreicht, reduziert sich die zu erreichende Referenzpunktzahl jeweils um 50 000 Referenzpunkte.

(2) Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt.

(3) Der Vorstand kann auf Antrag abweichend von Absatz 1 nicht programmfüllende Filme mit einer Vorführzeit von mehr als 30 Minuten im Rahmen der Referenzfilmförderung zulassen, wenn die Gesamtwürdigung des jeweiligen Films dies rechtfertigt.

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Referenzen - Gesetze | § 73 FFG 2017

§ 73 FFG 2017 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

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Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 17 Förderentscheidungen


(1) Der Vorstand entscheidet, soweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, über Förderhilfen für die Erfüllung der allgemeinen Aufgaben der Filmförderungsanstalt gemäß § 3 Absatz 2 bis zu einem Betrag von 50 000 Euro. Das Präsidium kann

Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 57 Verletzung der Sperrfristen


(1) Werden die Sperrfristen verletzt, so hat die Filmförderungsanstalt den Förderbescheid ganz oder teilweise zu widerrufen. (2) Ein Film, bei dessen Auswertung die Sperrfristen verletzt wurden, ist von der Referenzfilmförderung nach den §§ 73 un

Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 60 Art und Höhe, Mindestförderquote


(1) Als Förderhilfen für die Herstellung eines Films werden bedingt rückzahlbare zinslose Darlehen bis zu 1 Million Euro gewährt. Die Mindestförderhöhe beträgt grundsätzlich200 000 Euround bei Dokumentarfilmen100 000 Euro.Wenn die antragstellende Per

Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 45 Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen


(1) Internationale Kofinanzierungen im Sinne des § 43 nehmen an der Förderung nach diesem Gesetz nur teil, wenn ein von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenes zwei- oder mehrseitiges zwischenstaatliches Abkommen die Förderung internationaler

Referenzen - Urteile | § 73 FFG 2017

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 73 FFG 2017.

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - M 17 K 13.2314

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. ie Beklagte wird verurteilt, das folgende Angebot des „Abkommens zur Feststellung der Höhe der Filmabgabe und Einzelheiten der Leistungserbringung nach § 67 Abs. 5 i. V. m. Abs. 2 FFG“ der Klägerin anzunehm

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 02. Juni 2015 - 15 A 2062/12

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vo

Bundesverfassungsgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Gründe A. 1 Gegenstand der Verfassungsbeschwerden ist die Erhebung der Filmabgabe nach dem Film

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 22/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog die Beklagte sie unter Angabe der Leinwandnummern zur Zahlung von Filmabgaben

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 28/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheid vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung einer Filmabgabe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 23/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 27/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 30/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 1. September 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 24/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 29/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheid vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung einer Filmabgabe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 25/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F