Einkommensteuergesetz - EStG | § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs

(1)1Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher erhobene Lohnsteuer zu erstatten oder noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten,

1.
wenn ihm elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf zur Verfügung gestellt werden oder ihm der Arbeitnehmer eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit Eintragungen vorlegt, die auf einen Zeitpunkt vor Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale oder vor Vorlage der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zurückwirken, oder
2.
wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat; dies gilt auch bei rückwirkender Gesetzesänderung.
2In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist.

(2)1Die zu erstattende Lohnsteuer ist dem Betrag zu entnehmen, den der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer insgesamt an Lohnsteuer einbehalten oder übernommen hat.2Wenn die zu erstattende Lohnsteuer aus dem Betrag nicht gedeckt werden kann, der insgesamt an Lohnsteuer einzubehalten oder zu übernehmen ist, wird der Fehlbetrag dem Arbeitgeber auf Antrag vom Betriebsstättenfinanzamt ersetzt.

(3)1Nach Ablauf des Kalenderjahres oder, wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, nach Beendigung des Dienstverhältnisses, ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs nur bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig.2Bei Änderung des Lohnsteuerabzugs nach Ablauf des Kalenderjahres ist die nachträglich einzubehaltende Lohnsteuer nach dem Jahresarbeitslohn zu ermitteln.3Eine Erstattung von Lohnsteuer ist nach Ablauf des Kalenderjahres nur im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach § 42b zulässig.4Eine Minderung der einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) nach § 164 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung ist nach der Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung nur dann zulässig, wenn sich der Arbeitnehmer ohne vertraglichen Anspruch und gegen den Willen des Arbeitgebers Beträge verschafft hat, für die Lohnsteuer einbehalten wurde.5In diesem Fall hat der Arbeitgeber die bereits übermittelte oder ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung zu berichtigen und sie als geändert gekennzeichnet an die Finanzverwaltung zu übermitteln; § 41b Absatz 1 gilt entsprechend.6Der Arbeitgeber hat seinen Antrag zu begründen und die Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a Absatz 1 Satz 1) zu berichtigen.

(4)1Der Arbeitgeber hat die Fälle, in denen er die Lohnsteuer nach Absatz 1 nicht nachträglich einbehält oder die Lohnsteuer nicht nachträglich einbehalten kann, weil

1.
der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Arbeitslohn nicht mehr bezieht oder
2.
der Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres bereits die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt oder ausgeschrieben hat,
dem Betriebsstättenfinanzamt unverzüglich anzuzeigen.2Das Finanzamt hat die zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nachzufordern, wenn der nachzufordernde Betrag 10 Euro übersteigt.3§ 42d bleibt unberührt.

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Lohnsteuerkarte: Splitting-Tarif auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?

25.02.2012

Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare- FG Köln vom 07.12.2011-Az: 4 V 2831/11
Steuerrecht

Steuerrecht: Anfechtbarkeit der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer

13.01.2010

Rechtsanwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung


(1) Der Arbeitgeber haftet 1. für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat,2. für die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat,3. für die Einkommensteuer (Lohnsteuer), die auf Grund fehlerhafter Angab

Einkommensteuergesetz - EStG | § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber


(1) 1Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem zu ihm bestehenden Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung


(1) Die Steuern können, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Die Festsetzung einer Vorauszahlung ist stets
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer


(1)1Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums1.dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Absatz 2) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen,

Einkommensteuergesetz - EStG | § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung


(1) Der Arbeitgeber haftet 1. für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat,2. für die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat,3. für die Einkommensteuer (Lohnsteuer), die auf Grund fehlerhafter Angab

Einkommensteuergesetz - EStG | § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs


(1) 1Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen. 2Auf Grund der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Ar

Einkommensteuergesetz - EStG | § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber


(1) 1Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem zu ihm bestehenden Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2019 - L 9 EG 40/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20. September 2018 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 16. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juni 2

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Okt. 2014 - 6 K 178/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob nach Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt ein Wechsel

Finanzgericht München Urteil, 13. März 2015 - 8 K 3098/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor 1. Der Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug vom 26. Juli 2012 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 19. September 2013 werden aufg

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Okt. 2018 - 5 AZR 538/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2017 - 10 Sa 490/17 - im Kostenausspruch und in Ziff. I.1. aufgehoben. In

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2018 - I R 5/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 13. März 2015  8 K 3098/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Jan. 2018 - I R 49/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. Mai 2016  1 K 1796/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 10 EG 7/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. März 2017 und des Sozialgerichts Mannheim vom 24. März 2016 aufgehoben und die Klage abgew

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 10 EG 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2016 und des Sozialgerichts Mannheim vom 24. März 2016 aufgehoben und die Klage a

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 12 KR 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. Dezember 2015 aufgehoben, soweit die Beklagte darin zur Zahlung von Zinsen verurteilt worden ist. Insoweit wir

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - I R 82/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2015  8 K 8061/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - 5 AZR 266/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Februar 2016 - 18 Sa 58/18 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 14. Dez. 2016 - 3 TaBV 8/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Februar 2016 – 27 BV 17/15 – wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 08. Juni 2016 - 2 K 2541/15 AO

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 14.03.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.07.2015 wird der Beklagte verpflichtet, die Lohnsteueranmeldung des Monats September 2012 für den Kläger dahin zu ändern, dass die Lohnsteuer

Finanzgericht Köln Urteil, 24. Mai 2016 - 1 K 1796/13

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass der Widerruf der Freistellung vom Lohnsteuerabzug mit Bescheid vom 27.09.2012 rechtswidrig war. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im Ra

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Aug. 2015 - VI B 66/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. April 2015  3 K 2578/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Juli 2015 - VI R 1/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 2. Oktober 2014  15 K 2686/11 wird als unzulässig verworfen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Jan. 2015 - 26 K 9713/13

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Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Nov. 2014 - I R 19/13

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Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Arbeitnehmer bei einem inländischen Unternehmen und erzielte im Jahre 2010 aus dieser Tätigkeit Einkünfte a

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Okt. 2014 - 4 K 1182/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Der Haftungsbescheid vom 18. Dezember 2007 für das Jahr 2005 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 4. November 2009 werden dahin geändert, dass als geldwerter Vorteil entsprechend der tatsä

Finanzgericht Köln Urteil, 02. Okt. 2014 - 15 K 2686/11

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist die Besteuerung des Wertes von Aktien, die der Kläger als Restricted Stock Units (= RSU) erhalten hat. 3Der ledig

Bundesfinanzhof Urteil, 20. März 2014 - VI R 43/13

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids zu Lasten des Arbeitgebers.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Apr. 2013 - I R 50/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2013

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ab November 2002 bis einschließlich 2006 (Streitjahre) in der Bunde

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Nov. 2012 - VI R 38/11

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine AG, begehrt die Änderung von Lohnsteuerfestsetzungen für die Zeiträume Februar 2003 bis Dezember 2006

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Okt. 2012 - I B 47/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2012

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) befindet sich seit 1. Januar 2009 im Ruhestand und ist seit diesem Zeitpunkt in der Republik Südaf

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. Okt. 2012 - 6 Sa 689/11

bei uns veröffentlicht am 05.10.2012

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 26.10.2011. AZ: 4 Ca 876/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Zulässigkeit einer

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Aug. 2012 - VII B 181/11

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom Oktober 2000 wurde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Juli 2012 - VI R 11/11

bei uns veröffentlicht am 05.07.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob Versicherungsbeiträge als Arbeitslohn zu beurteilen sind, wenn der Arbeitgeber Ansprüche aus einer von ihm mit einem Versicherer abgesch

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Apr. 2012 - III B 180/11

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tatbestand 1 I. Die Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) haben im September 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Sie sind unbeschränkt ein

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Okt. 2011 - 6 K 2558/09

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Einkünfte der Klägerin aus nicht selbstständiger Arbeit vom Lohnste

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Aug. 2011 - VII B 9/11

bei uns veröffentlicht am 18.08.2011

Tatbestand 1 I. Die als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) waren im Streitjahr 2005 bis einschließlich Oktober als Ar

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2011 - 4 K 264/09

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

Tenor 1) Der geänderte Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 23. Januar 2008 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 11. Dezember 2008 wird dahingehend abgeändert, dass das zu versteuernde Einkommen um 26.460 EUR herabgesetzt wird. Die Berechn

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Dez. 2010 - III R 50/09

bei uns veröffentlicht am 30.12.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein selbständiger Rechtsanwalt, beantragte im Oktober 2008 die Eintragung von Kinderfreibeträgen für seine beide

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Apr. 2010 - VI R 29/08

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) für Lohnsteuerbeträge haftet, die aufgrund von Steuerhinterziehungen einer Arbeitnehmerin

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Jan. 2010 - 9 AZR 51/09

bei uns veröffentlicht am 19.01.2010

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. November 2008 - 14 Sa 1695/08 - wird zurückgewiesen.

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(1) Die Steuern können, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Die Festsetzung einer Vorauszahlung ist stets eine...