1Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind.2Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht:

1.
Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Absatz 2;
2.
Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a;
3.
Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b;
4.
Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1, soweit § 22 Nummer 5 Satz 11 anzuwenden ist;
5.
Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a.
3Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte.4Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden.5Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Das auf die
Vollendung des
64. Lebensjahres
folgende
Kalenderjahr
Altersentlastungsbetrag
in % der EinkünfteHöchstbetrag in Euro
200540,01 900
200638,41 824
200736,81 748
200835,21 672
200933,61 596
201032,01 520
201130,41 444
201228,81 368
201327,21 292
201425,61 216
201524,01 140
201622,41 064
201720,8988
201819,2912
201917,6836
202016,0760
202115,2722
202214,4684
202313,6646
202412,8608
202512,0570
202611,2532
202710,4494
20289,6456
20298,8418
20308,0380
20317,2342
20326,4304
20335,6266
20344,8228
20354,0190
20363,2152
20372,4114
20381,676
20390,838
20400,00

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Steuerrecht: Abgeltungsteuer: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge

01.04.2011

In die Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag sind Kapitalerträge, die dem Steuerabzug nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 EStG unterlegen haben, nicht einzubeziehen - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze | § 24a EStG

§ 24a EStG zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 24a EStG wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 21 Einkommensbegriff


(1) Als Einkommen gilt – vorbehaltlich des Satzes 3, der Absätze 2a, 3 und 4 – die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des

Graduiertenförderungsverordnung - GFDV | § 5 Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten


(1) Das Einkommen des Stipendiaten wird auf das Stipendium angerechnet. Das Einkommen seines Ehegatten wird zu zwei Dritteln des Betrages angerechnet, um den es 12.000 Deutsche Mark im Jahr übersteigt. (2) Ist der Stipendiat oder sein Ehegatte ni
§ 24a EStG wird zitiert von 4 anderen §§ im Einkommensteuergesetz.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 19


(1)1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;1a.Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer

Einkommensteuergesetz - EStG | § 52 Anwendungsvorschriften


(1)1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer


(1) Bei unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 durchzuführen. (2)1Für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn hat der Arbeitg

Einkommensteuergesetz - EStG | § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit


(1) (weggefallen) (2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,1.wenn die positive Summe der einkommensteue
§ 24a EStG zitiert 2 andere §§ aus dem Einkommensteuergesetz.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 19


(1)1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;1a.Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer

Einkommensteuergesetz - EStG | § 22 Arten der sonstigen Einkünfte


Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig b

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Finanzgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - 10 K 3384/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Gründe I. Der Kläger … bezog bis Ende Mai 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bei der XY AG; ab 1. Juni 2007 bezog er Versorgungsbezüge. Er bezieht weiter Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er ist u.a. Vater der &

Finanzgericht München Urteil, 06. Juni 2014 - 8 K 2051/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist die Berechnung der Höhe eines Altersentlastungsbetrages. Der Kläger wird vom Beklagten - d

Finanzgericht München Urteil, 26. März 2014 - 6 K 1712/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Die Kläger sind Ehegatten, die in den Streitjahren 2010 und 2011 zusammen z

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 04. Okt. 2018 - 3 K 69/18

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zur Änderung eines Einkommensteuerbescheides zuungunsten der Kläger befugt war. 2 Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr 2014 zusammen veranlagt. Der Kläger zu

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Sept. 2018 - III B 74/17

bei uns veröffentlicht am 03.09.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2017 15 K 1781/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Apr. 2017 - III B 51/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 3. Dezember 2015 6 K 875/12 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. März 2017 - X R 65/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. November 2014  9 K 3297/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Jan. 2017 - III B 55/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Februar 2016  10 K 1979/15 E wird als unzulässig verworfen.

Finanzgericht Münster Urteil, 24. Feb. 2016 - 10 K 1979/15 E

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist, ob für die Kläger ein Altersentlastungsbetrag bei der Einkommensteuerveranlagung 2013 zu berücksichtigen i

Finanzgericht Köln Urteil, 24. März 2015 - 12 K 1964/12

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Ermittlung der nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegenden, positiven

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Feb. 2015 - 3 K 1350/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Der Nachforderungsbescheid vom 1.2.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.3.2012 wird dahingehend geändert, dass der nachgeforderte Betrag um 74.643,18 € herabgesetzt wird. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil is

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Juli 2014 - VI R 3/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob für den Veranlagungszeitraum 2003 (Streitjahr) noch eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen ist.

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Juli 2014 - VI R 4/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob für den Veranlagungszeitraum 2004 (Streitjahr) noch eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen ist.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juni 2014 - VI R 41/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die steuerliche Behandlung von Fahrvergünstigungen. 2

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Dez. 2013 - I R 71/10

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tatbestand 1 I. Es handelt sich um das --zunächst ausgesetzte und durch Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2013 fortgeführte-- Revisionsverfahren, welches dem Vorabentschei

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. März 2013 - VI R 22/11

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Juni 1999 hatte sie eine Eigentumswohnung erworben, die

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Feb. 2013 - IX R 31/11

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tatbestand 1 I. Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr (2008) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben einer Altersrente bezog d

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Jan. 2013 - VI R 32/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob für die Veranlagungszeiträume 2002 bis 2004 noch Einkommensteuerveranlagungen durchzuführen sind.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Nov. 2012 - III R 66/11

bei uns veröffentlicht am 22.11.2012

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 2005 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Die im Jahr 1939 geborene

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Feb. 2012 - VI R 34/11

bei uns veröffentlicht am 09.02.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob für das Jahr 2001 eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen ist.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Okt. 2011 - VI R 17/11

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) für das Jahr 2002 (Streitjahr) zur Einkommensteuer zu veranlagen ist.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Apr. 2011 - VI R 82/10

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) für die Jahre 2002 und 2003 (Streitjahre) zur Einkommensteuer zu veranlagen ist.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juli 2010 - X R 61/08

bei uns veröffentlicht am 14.07.2010

Tatbestand 1 I. Der am 3. April 1942 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 2002 an der B-Grundstücksgemeinschaft in H beteiligt. Aus dieser Be

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Okt. 2008 - 1 K 938/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Die Klägeri

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2008 - 4 K 250/05

bei uns veröffentlicht am 08.04.2008

Tatbestand   1  Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (der Beklagte - Bekl -) die Einkommensteuer (ESt) für das Streitjahr 2003 gegenüber der Klägerin (Klin) trotz Vorliegens einer sog. „gespaltenen Bekanntgabevollmacht“ bere

Referenzen

(1)1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;1a.Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen...
(1)1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;1a.Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen...
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(1)1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;1a.Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen...
(1)1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;1a.Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen...
Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
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Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
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Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
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Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten...
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