Einkommensteuergesetz - EStG | § 24
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Einkommensteuergesetz Inhaltsverzeichnis
Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Absatz 1 gehören auch
- 1.
Entschädigungen, die gewährt worden sind - a)
als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder - b)
für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche; - c)
als Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des Handelsgesetzbuchs;
- 2.
Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 oder aus einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 7, und zwar auch dann, wenn sie dem Steuerpflichtigen als Rechtsnachfolger zufließen; - 3.
Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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04/01/2018 15:56
Müssen bei einem geerbten Haus Ölschaden beseitigt werden, sind die Kosten für die Beseitigung des Schadens keine Nachlassverbindlichkeit – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Subjectsallgemeines
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
06/11/2017 09:53
Eine Abfindungszahlung kann auch dann ermäßigt besteuert werden, wenn der Arbeitnehmer den Abschluss eines Auflösungsvertrags mit Abfindungsregelung fordert - BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
SubjectsSteuerrecht
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
30/10/2017 10:22
Eine Abfindungszahlung kann auch dann ermäßigt besteuert werden, wenn der Arbeitnehmer den Abschluss eines Auflösungsvertrags mit Abfindungsregelung fordert - BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
SubjectsSteuerrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
05/11/2014 11:48
Eine Abfindung kann auch dann ermäßigt besteuert werden, wenn sie in zwei Veranlagungszeiträumen gezahlt wird, sofern die überwiegende Summe in einem Betrag gezahlt wird.
SubjectsSteuerrecht
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(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie
(1) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen. 2Die für die außeror
(1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sind1.Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14);2.Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17),a)für den im Inland eine Bet
(1) Bei unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 durchzuführen.
(2)1Für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn hat der Arbeitg
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich verlangen, wenn und soweit 1. der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter geworben hat
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,6. Einkünfte aus Vermiet
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published on 31/07/2007 00:00
5 StR 347/06 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 31. Juli 2007 in der Strafsache gegen wegen Untreue Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 31. Juli 2007, an der teilgenommen haben: Richter Häger als Vorsitze
published on 21/02/2018 00:00
Tenor
1. Der Bescheid für 2003 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Sozietät ABC A/B/C Partner GbR vom 18.08.2009 in Gestalt der Bescheide vom 21.01.2011, 01.02.2012 und der Einspruchsen
published on 24/09/2015 00:00
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 13 K 554/13
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Verlustrealisierung bei Einziehung GmbH-Anteil, Abzugsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, Darlehenszinsen, Gebühr
published on 10/02/2015 00:00
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
1 K 1064/13
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
A. A-Straße, A-Stadt
- Kläger -
Prozessbev.: Steuerberater
gegen
Finanzamt C.
- Beklagter -
weg
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(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,6. Einkünfte aus Vermietung und...