Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe

(1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Von der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre. Anstelle der Steuer nach Satz 2 ist die tatsächlich für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer abzuziehen, wenn diese höher ist. Die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenrechnung mit früheren Erwerben ergibt, darf durch den Abzug der Steuer nach Satz 2 oder Satz 3 nicht unterschritten werden. Erwerbe, für die sich nach den steuerlichen Bewertungsgrundsätzen kein positiver Wert ergeben hat, bleiben unberücksichtigt.

(2) Führt der Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit zu einer Veränderung des Werts eines früheren, in die Zusammenrechnung nach Absatz 1 einzubeziehenden Erwerbs, gilt dies auch für den späteren Erwerb als Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung (rückwirkendes Ereignis). Für den späteren Erwerb gelten auch der erstmalige Erlass, die Änderung und die Aufhebung eines Steuerbescheids für einen früheren, in die Zusammenrechnung einzubeziehenden Erwerb als rückwirkendes Ereignis. Dasselbe gilt auch, soweit eine Änderung der Steuerfestsetzung für den früheren Erwerb lediglich zu einer geänderten anrechenbaren Steuer führt.

(3) Die durch jeden weiteren Erwerb veranlaßte Steuer darf nicht mehr betragen als 50 Prozent dieses Erwerbs.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Steuerrecht: Steuerfreibetrag bei Schenkungen unter Gebietsfremden

21.07.2016

Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV stehen einer nationalen Regelung entgegen, wonach bei Schenkungen unter Gebietsfremden die Steuer unter Anwendung eines niedrigeren Steuerfreibetrags berechnet wird.
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 15 Steuerklassen


(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden: Steuerklasse I: 1. der Ehegatte und der Lebenspartner,2. die Kinder und Stiefkinder,3. die Abkömmlinge der in Nummer

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 2 Persönliche Steuerpflicht


(1) Die Steuerpflicht tritt ein 1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 37 Anwendung des Gesetzes


(1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) findet auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2009 entsteht. (2) In Erbfällen, die vor dem 31. August 1980 eingetreten s

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 37a Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands


(1) (weggefallen) (2) Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ist § 9 Abs. 1 Nr. 1 auch dann maßgebend, wenn der Erblasser in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 1. Januar 1991 verstorben ist, es sei denn, daß
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen


(1) Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern,1.soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird,2.soweit ein Ereignis eintritt, das steu

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2001 - IV ZR 102/01

bei uns veröffentlicht am 05.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 102/01 Verkündet am: 5. Dezember 2001 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2019 - 4 K 2034/16

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die schenkungsteuerliche Behandlun

Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2019 - 4 K 2033/16

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die schenkungsteuerliche Behandlun

Finanzgericht Hamburg Urteil, 12. Juni 2018 - 3 K 77/17

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Mitnahme auf eine fünfmonatige Kreuzfahrt samt Kostenübernahme für Anreise, Ausflüge und Verpflegung der Schenkungsteuer unterfällt. 2 Vom ... bis ... unternahm der Kläger gemeinsam m

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. März 2018 - I R 90/15

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. November 2015  6 K 752/13 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. März 2018 - IX R 23/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Mai 2017  2 K 489/16 E aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juli 2017 - II R 45/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 25. Juni 2015  4 K 114/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 25/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Februar 2015  3 K 3065/14 Erb aufgehoben.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 25. Okt. 2016 - 4 K 2239/14 Erb

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Der Steuerbescheid vom 10. Dezember 2013 – Steuernummer () - in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Juli 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 13 % und der Bekl

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 25. Okt. 2016 - 4 K 1380/14 Erb

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Der Kläger ist der Sohn der Schwester der M. Diese war mit einer Einlage von 1.000.000 DM Kommanditistin der A G

Finanzgericht Münster Urteil, 09. Juni 2016 - 3 K 3171/14 Erb

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten, ob für ererbtes Betriebsvermögen die Steuerbegünstigung gem. §§ 13a, 13b Erbschaftsteuergesetz (Erb

Europäischer Gerichtshof Urteil, 08. Juni 2016 - C-479/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 8. Juni 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Freier Kapitalverkehr — Art. 63 AEUV und 65 AEUV — Schenkungsteuer — Schenkung einer im Inland belegenen Immobilie — National

Finanzgericht Köln Urteil, 27. Jan. 2016 - 7 K 2894/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig ist, ob Verbindlichkeiten, die auf Grundstücken gesichert waren, die der Klägerin von ihrer Mutter hälftig geschenkt w

Finanzgericht Münster Urteil, 10. Sept. 2015 - 3 K 1870/13 Erb

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor Der Erbschaftsteuerbescheid vom 17.02.2012 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.05.2013 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Die Kosten des Verfahrens trägt de

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Aug. 2015 - 3 K 200/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tatbestand 1 A. Die Klage betrifft die Schenkungsteuer für die Grundstücksschenkung vom 5. Juli 1994 durch die Schenkerin ... (W) an den Kläger (Steuernummern .../.../... und .../.../...) sowie die der Schenkungsteuer zugrunde liegende Einheitsbewe

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juli 2015 - II R 21/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. April 2013  3 K 604/11 Erb aufgehoben.

Finanzgericht Münster Urteil, 26. Feb. 2015 - 3 K 3065/14 Erb

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Der Schenkungsteuerbescheid vom 19.02.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 28.08.2014 werden geändert, die Schenkungsteuer wird auf X Euro festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2015 - 11 K 754/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor 1. Unter Änderung des Bescheids vom 9. März 2012 und der diesen bestätigenden Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2013 wird die Erbschaftsteuer der Klägerin auf Ableben der X auf 62.190 EUR herabgesetzt.2. Das Finanzamt trägt die Kosten des

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2015 - 1 StR 405/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 4 0 5 / 1 4 vom 10. Februar 2015 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ StGB § 52; AO § 370 Abs. 1 AO; ErbStG § 14 1. Die in einer Schenkungsteuer

Finanzgericht Münster Urteil, 11. Dez. 2014 - 3 K 2011/12 Erb

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob § 13a Erbschaftsteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (ErbStG) anzuwenden ist. 3Die M GmbH & Co KG

Finanzgericht Münster Urteil, 23. Okt. 2014 - 3 K 265/12 Erb

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1 Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Höhe der gemäß § 14 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) bei einer Schenk

Finanzgericht Köln Urteil, 27. Aug. 2014 - 9 K 2193/12

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, den Schenkungsteuerbescheid vom 4. April 2006 nach Maßgabe der Urteilsgründe dahingehend zu ändern, dass der vom Kläger aufgrund des Todes der Frau A an die Miterben A1, A2 und A3 auszuzahlende Betrag von insges

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Mai 2014 - II R 7/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) schenkte im Jahr 2002 seinem Sohn (S) einen Gesellschaftsanteil an einer GmbH und behielt sich den Nießbrauch an

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Nov. 2013 - II R 64/11

bei uns veröffentlicht am 20.11.2013

Tatbestand 1 I. Die verheiratete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) lebt mit ihrem Ehemann (E) im Güterstand der Gütertrennung. Beide Ehegatten waren Gesellschaft

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Jan. 2013 - II R 38/11

bei uns veröffentlicht am 30.01.2013

Tatbestand 1 I. Der Vater (V) der Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) gründete im Jahr 1984 zusammen mit einem Dritten (D) eine GmbH und beteiligte sich mit 97 % an d

Bundesfinanzhof Urteil, 28. März 2012 - II R 43/11

bei uns veröffentlicht am 28.03.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau übertrugen ihrem Sohn mit notariell beurkundetem Vertrag vom 31. Dezember 1998 ein bebautes G

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Sept. 2011 - II R 58/09

bei uns veröffentlicht am 07.09.2011

Tatbestand 1 I. Die im Inland wohnende Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt von ihrer in den Niederlanden wohnenden Mutter mehrere in den Niederlanden der S

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2011 - II R 10/10

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihre Schwester, die Klägerin und Revisionsklägerin im Verfahren II R 11/10, sind je zur Hälfte Miterbin

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Jan. 2011 - II R 30/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerinnen und Revisionsbeklagten (Klägerinnen), die Erbinnen ihres im Januar 2001 verstorbenen Vaters, reichten die vom Beklagten und Revisionskläg

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Nov. 2010 - II R 65/09

bei uns veröffentlicht am 03.11.2010

Tatbestand 1 I. Der im Jahr 1971 verstorbene Großvater (G) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) setzte seine Töchter, darunter die Mutter des Klägers, die im Jahr

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Okt. 2010 - II R 37/09

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt von ihrem späteren Ehemann --E-- (Eheschließung am 6. Januar 1997) durch Vertrag vom 2. März 1996 e

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. März 2010 - 11 K 62/10

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tatbestand   1  Streitig ist die Höhe der gegen B festgesetzten Hinterziehungszinsen zur Schenkung- und Erbschaftsteuer. 2  Der Kläger ist Alleinerbe der am xx.xx 2009 verstorbenen B.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 25. Aug. 2009 - 3 U 46/08

bei uns veröffentlicht am 25.08.2009

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Juni 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Kläger bere

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Okt. 2008 - 2 K 1986/07

bei uns veröffentlicht am 29.10.2008

Tatbestand   1  Streitig ist, ob § 2 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 16 Abs. 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) das europäische Gemeinschaftsrecht verletzt. 2  Die Kläger,

Referenzen

(1) Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern,1.soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird,2.soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche...