Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 1 Steuerpflichtige Vorgänge
(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen
- 1.
der Erwerb von Todes wegen; - 2.
die Schenkungen unter Lebenden; - 3.
die Zweckzuwendungen; - 4.
das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 bestimmten Zeitpunkt.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.
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Erbrecht: Erben zahlen für geerbten Pflichtteilsanspruch Erbschaftsteuer
05.09.2017
Ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass und unterliegt beim Erben der Erbschaftsteuer.
Erbschaftssteuer: Kein Auskunftsanspruch eines Miterben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung
09.06.2010
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Steuerrecht: Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung
16.12.2009
Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 10 Steuerpflichtiger Erwerb
(1) Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von de
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Sa
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 9 Entstehung der Steuer
(1) Die Steuer entsteht 1. bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers, jedoch a) für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwerb gehörende aufschiebend be
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 15 Steuerklassen
(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden: Steuerklasse I: 1. der Ehegatte und der Lebenspartner,2. die Kinder und Stiefkinder,3. die Abkömmlinge der in Nummer
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 9 Entstehung der Steuer
(1) Die Steuer entsteht 1. bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers, jedoch a) für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwerb gehörende aufschiebend be
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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2011 - 1 StR 540/10
bei uns veröffentlicht am 12.01.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 540/10 vom 12. Januar 2011 in der Strafsache gegen wegen versuchten Betruges Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Januar 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten
Finanzgericht München Urteil, 12. Okt. 2016 - 4 K 3006/15
bei uns veröffentlicht am 12.10.2016
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 4 K 3006/15
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Stichwort: Steuerbefreiung wegen dem sog. Familienheim
In der Streitsache
...
Finanzgericht München Urteil, 21. Sept. 2016 - 4 K 1086/13
bei uns veröffentlicht am 21.09.2016
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 4 K 1086/13
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Aufteilung des erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrages für Betriebsvermögen bei Zusammenfall v
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2016 - 4 K 1902/15
bei uns veröffentlicht am 16.06.2016
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
4 K 1902/15
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
A. A-Straße, A-Stadt
- Klägerin
Prozessbev.: Steuerberatung B. B-Straße, B-Stadt
Finanzgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - 4 K 1868/15
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 4 K 1868/15
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht
In der Streitsache
Finanzgericht München Urteil, 24. Feb. 2016 - 4 K 2885/14
bei uns veröffentlicht am 24.02.2016
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 4 K 2885/14
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort:
Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall
In der St
Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 25. Feb. 2016 - 4 K 1984/14
bei uns veröffentlicht am 25.02.2016
Gründe
Finanzgericht München
4 K 1984/14
Im Namen des Volkes
Gerichtsbescheid
Stichwort: Gewährung zinsloser Darlehen als freigebige Zuwendung
In der Streitsache
...
Kläger
Finanzgericht München Urteil, 06. Sept. 2017 - 4 K 1916/16
bei uns veröffentlicht am 06.09.2017
Tenor
1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 18. Mai 2017 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer der Klägerin auf 28.389.570,- € herabgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3. Das Urte
Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2019 - 4 K 2034/16
bei uns veröffentlicht am 15.05.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Gründe
I.
Streitig ist die schenkungsteuerliche Behandlun
Finanzgericht München Urteil, 15. Mai 2019 - 4 K 2033/16
bei uns veröffentlicht am 15.05.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Gründe
I.
Streitig ist die schenkungsteuerliche Behandlun
Finanzgericht München Urteil, 19. Aug. 2015 - 4 K 1647/13
bei uns veröffentlicht am 19.08.2015
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 4 K 1647/13
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Vermögensübertragung an liechtensteinische Familienstiftung keine Schenkung
unter Lebenden
In de
Finanzgericht München Urteil, 08. Juli 2015 - 4 K 360/12
bei uns veröffentlicht am 08.07.2015
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen des Erwerbs der Klägerin von Todes wegen zum Stichtag xx. August 2010 der in dem Nachlass befindliche Gesellschaftsanteil an der .... GbR nicht gemäß § 13a ErbStG von der Erbschaftspflicht befre
Finanzgericht München Urteil, 08. Juli 2015 - 4 K 2514/12
bei uns veröffentlicht am 08.07.2015
Tenor
1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 21. Dezember 2011, geändert durch den Bescheid vom 19. Januar 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juli 2012 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Finanzgericht München Urteil, 24. Juni 2015 - 4 K 1158/14
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Rahmen des klagegegenstän
Finanzgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - 4 K 532/17
bei uns veröffentlicht am 11.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der
Finanzgericht München Urteil, 05. Apr. 2018 - 4 K 2568/16
bei uns veröffentlicht am 05.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin im Rahmen der gegen sie festgesetzten Erbschaftsteuer d
Finanzgericht München Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 711/16
bei uns veröffentlicht am 05.04.2017
Tenor
1. Der Schenkungsteuerbescheid vom 4. September 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. Februar 2016 wird dahingehend geändert, dass die Schenkungsteuer der Klägerin auf 0,- € herabgesetzt wird.
2. Die Kos
Finanzgericht München Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 1859/15
bei uns veröffentlicht am 05.04.2017
Tatbestand
Streitig ist, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Wertes des erbschaftsteuerrechtlichen Erwerbes des Klägers bestehende Bankkreditschulden sowie eine gegen den Kläger festgesetzte Grunderwerbsteuer zu Recht außer Ansatz gelass
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Mai 2014 - 4 K 1403/12
bei uns veröffentlicht am 15.05.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen Hinterzie
Finanzgericht München Urteil, 17. Okt. 2018 - 4 K 1948/17
bei uns veröffentlicht am 17.10.2018
Tenor
1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24. Juli 2012 in Gestalt des geänderten Erbschaftsteuerbescheides vom 12. November 2014 sowie der die Erbschaftsteuer ändernden Einspruchsentscheidung vom 4. Juli 2017 wird dahingehend geändert
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Mai 2014 - 4 K 1390/11
bei uns veröffentlicht am 15.05.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist, in welcher Höhe eine unentgeltliche Zuwendu
Finanzgericht München Urteil, 09. Apr. 2014 - 4 K 1852/11
bei uns veröffentlicht am 09.04.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
I. Streitig ist, ob die Schenkungsteuer bei Erlass des Schenkungsteuerb
Finanzgericht München Urteil, 12. Feb. 2014 - 4 K 71/12
bei uns veröffentlicht am 12.02.2014
Tenor
1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 20. August 2013 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer des Klägers auf 53.415,- € herabgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird
Finanzgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 12. Sept. 2018 - 4 K 498/17
bei uns veröffentlicht am 12.09.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist der Besteuerungszeitpunkt und -umfang einer depotgebundenen Lebensversicherung mit Term-Fi
Finanzgericht München Urteil, 15. Nov. 2017 - 4 K 3189/16
bei uns veröffentlicht am 15.11.2017
Tenor
1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24. Mai 2016 in Gestalt der diesen bestätigenden Einspruchsentscheidung vom 31. Oktober 2016 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer des Klägers auf 575.651,75 € herabgesetzt
Bundesfinanzhof Urteil, 05. Sept. 2018 - II R 57/15
bei uns veröffentlicht am 05.09.2018
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2015 4 K 269/15 F aufgehoben.
Finanzgericht Hamburg Urteil, 12. Juni 2018 - 3 K 77/17
bei uns veröffentlicht am 12.06.2018
Tatbestand
1
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Mitnahme auf eine fünfmonatige Kreuzfahrt samt Kostenübernahme für Anreise, Ausflüge und Verpflegung der Schenkungsteuer unterfällt.
2
Vom ... bis ... unternahm der Kläger gemeinsam m
Bundesfinanzhof Urteil, 24. Okt. 2017 - II R 44/15
bei uns veröffentlicht am 24.10.2017
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2015 4 K 2086/14 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 30. Aug. 2017 - II R 46/15
bei uns veröffentlicht am 30.08.2017
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. März 2015 3 K 174/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 53/14
bei uns veröffentlicht am 10.05.2017
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014 11 K 3629/13 aufgehoben.
Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 2/16
bei uns veröffentlicht am 10.05.2017
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2015 4 K 3636/14 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Apr. 2017 - 3 K 233/14
bei uns veröffentlicht am 26.04.2017
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf … Euro festgesetzt.
Tatbestand
1
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zinszahlungen, die von der
Bundesfinanzhof Urteil, 05. Apr. 2017 - II R 30/15
bei uns veröffentlicht am 05.04.2017
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. März 2015 4 K 3087/14 Erb aufgehoben.
Bundesfinanzhof Urteil, 08. März 2017 - II R 2/15
bei uns veröffentlicht am 08.03.2017
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 9. April 2014 4 K 1852/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 01. März 2017 - 7 V 2515/16
bei uns veröffentlicht am 01.03.2017
Tenor
1) Der Antrag wird abgelehnt.2) Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens3) Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 I. Die Antragstellerin (Ast) ist die Ehefrau des B St, der am xx.xx.1935 geboren wurde. Sie wurde am
Bundesfinanzhof Urteil, 25. Jan. 2017 - II R 26/16
bei uns veröffentlicht am 25.01.2017
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. Mai 2016 7 K 291/16, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. Januar 2016 und der Erbschaftsteuerbesche
Bundesfinanzhof Urteil, 07. Dez. 2016 - II R 21/14
bei uns veröffentlicht am 07.12.2016
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 3. April 2013 4 K 1973/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 25. Okt. 2016 - 4 K 2239/14 Erb
bei uns veröffentlicht am 25.10.2016
Tenor
Der Steuerbescheid vom 10. Dezember 2013 – Steuernummer () - in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Juli 2014 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 13 % und der Bekl
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 25. Okt. 2016 - 4 K 1380/14 Erb
bei uns veröffentlicht am 25.10.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
1T a t b e s t a n d:
2Der Kläger ist der Sohn der Schwester der M. Diese war mit einer Einlage von 1.000.000 DM Kommanditistin der A G
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 13. Juli 2016 - 4 K 488/14 Erb
bei uns veröffentlicht am 13.07.2016
Tenor
Die Bescheide vom 31. Mai 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. Januar 2014 werden dahin geändert, dass die Schenkungsteuer jeweils unter Berücksichtigung eines persönlichen Freibetrags von 400.000 € festgesetzt wird.
Die Bere
Europäischer Gerichtshof Urteil, 30. Juni 2016 - C-123/15
bei uns veröffentlicht am 30.06.2016
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)
30. Juni 2016 (
*1
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung — Steuerwesen — Freier Kapitalverkehr — Erbschaftsteuer — Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Ermäßigung der Erbschaftste
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2016 - 4 K 2699/15 Erb
bei uns veröffentlicht am 01.06.2016
Tenor
Der Schenkungsteuerbescheid vom 1. Juni 2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Juli 2015 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstre
Finanzgericht Köln Urteil, 25. Mai 2016 - 7 K 291/16
bei uns veröffentlicht am 25.05.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand
2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen.
3
Bundesfinanzhof Urteil, 20. Jan. 2016 - II R 40/14
bei uns veröffentlicht am 20.01.2016
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Mai 2014 9 K 879/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. Dez. 2015 - 4 K 3636/14 Erb
bei uns veröffentlicht am 18.12.2015
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26. September 2013 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 25. Oktober 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Oktober 2014 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Zu
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 28. Okt. 2015 - 4 K 269/15 F
bei uns veröffentlicht am 28.10.2015
Tenor
Der Feststellungsbescheid vom 5. Dezember 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Januar 2015 wird aufgehoben, soweit damit eine Ausgangslohnsumme festgestellt worden ist.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließl
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Apr. 2015 - 7 K 2471/12
bei uns veröffentlicht am 22.04.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Streitig ist, ob eine Zuwendung einer Stiftung Schweizerischen Rechts an eine inländische natürliche Pe
Bundesfinanzhof Urteil, 04. März 2015 - II R 19/13
bei uns veröffentlicht am 04.03.2015
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. März 2013 4 K 3143/12 Erb im Hinblick auf die Kostenentscheidung und darüber hinaus insoweit aufgehoben, al
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2015 - 11 K 754/13
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Tenor
1. Unter Änderung des Bescheids vom 9. März 2012 und der diesen bestätigenden Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2013 wird die Erbschaftsteuer der Klägerin auf Ableben der X auf 62.190 EUR herabgesetzt.2. Das Finanzamt trägt die Kosten des
Bundesverfassungsgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - 1 BvL 21/12
bei uns veröffentlicht am 17.12.2014
Tenor
1. Mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sind seit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum 1. Januar 2009 unvereinbar § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
(1) Die Steuer entsteht 1. bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers, jedoch a) für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwerb gehörende aufschiebend bedingte...