Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 80 Anwaltszwang
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Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Inhaltsverzeichnis
Vor dem Beschwerdegericht müssen die Beteiligten sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Regulierungsbehörde kann sich durch ein Mitglied der Behörde vertreten lassen.
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(1) Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde kann selbständig durch Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden.
(2) Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof durch Beschluss, der zu begründen ist. Der Beschluss kann oh
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published on 12/01/2012 00:00
Tenor
I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Verfügung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 14.02.2011 (6-4455.6/32) wird
zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
published on 25/03/2010 00:00
Tenor
I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 13. Januar 2009 (Az.: 1-4455.5-3/65) wird
zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und hat der Beschwerdegeg
published on 04/02/2010 00:00
Tenor
I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für Alt- und Neuanlagen vom 06.08.2008 (Az.: 1-4455.4-7/14) wird
zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
published on 16/02/2009 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Bescheid der Beschwerdegegnerin vom 12.11.2007, Az.: 1-4455.3/60, in Bezug auf die Beschwerdeführerin
aufgehoben.
2. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht stat
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