bei uns veröffentlicht am 17.03.2017
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 30.203,29 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 57.151,04 vom 26.02.2016 bis zum 12.01.2017 und aus EUR 30.203,29 seit dem 13.01.2017 zu bezahlen.