Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen

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Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister Inhaltsverzeichnis

(1) Wird die Vollstreckung einer Strafe, eines Strafrestes oder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 35 - auch in Verbindung mit § 38 - des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt, so ist dies in das Register einzutragen. Dabei ist zu vermerken, bis zu welchem Tag die Vollstreckung zurückgestellt worden ist. Wird nachträglich ein anderer Tag festgesetzt oder die Zurückstellung der Vollstreckung widerrufen, so ist auch dies mitzuteilen.

(2) Wird auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt und hat das Gericht festgestellt, daß der Verurteilte die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so ist diese Feststellung in das Register einzutragen; dies gilt auch bei einer Gesamtstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn der Verurteilte alle oder den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der abgeurteilten Straftaten auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat.

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17/04/2019 08:48

Das Kammergericht hat entschieden: die Gewerbsmäßigkeit beim Betrug (§ 263 I, III Nr. 1 Alt. 1 StGB) setzt keinen Gelderwerb auf Seiten des Täters voraus. Es genügt vielmehr, dass der Täter durch den Erhalt anderweitiger Güter intendiert die Kosten für eben deren Erwerb zu sparen. Des Weiteren sei das Berufungsgericht nicht an die Einschätzungen der ersten Instanz bezüglich der Voraussetzungen des § 17 II BZRG gebunden, sondern könne diesbezüglich eine eigene Auswertung vornehmen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
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(1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils. (2) Wird ein Berufsverbot angeordnet, so ist im Urteil der Beruf, der Berufszweig, das Gewerbe oder der Gewerbezweig, dessen Ausübung verboten wird, gena
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(1) Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, sowie Suchvermerke dürfen, unbeschadet der §§ 42 und 57, nur zur Kenntnis gegeben werden 1. den Gerichten, Gerichtsvorständen, Staatsanwaltschaften, dem nationalen Mitglied nach M

In das Register werden eingetragen1.strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7),2.(weggefallen)3.Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),4.gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfä
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(1) Bei Verurteilung zu Jugendstrafe gelten die §§ 35 und 36 sinngemäß. Neben der Zusage des Jugendlichen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 bedarf es auch der Einwilligung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters. Im Falle des § 35 Abs. 7 Sat
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(1) Ist eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet oder ist nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt worden, so ist allein die neue Entscheidung für § 32 Abs. 2 und § 34 maßgebend. (2) Bei der Fests
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published on 09/08/2018 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
published on 30/11/2015 00:00

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 2 VAs 11/15 Beschluss vom 30.11.2015 6 VAs 43/15 Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg 212 Js 19460/14 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 2. Strafsenat LEITSATZ In der
published on 03/12/2014 00:00

Tenor I. Sofern die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid der Beklagten vom 7. Januar 2013 wird in Ziffer 3 Satz 1 insofern aufgehoben, als die Wirkungsdauer der Sperrwirkung der Ausweisungsverf
published on 10/01/2019 00:00

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten B auf gerichtliche Entscheidung vom 19. Oktober 2018 werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 29. August 2018 - 807 VRs 160 Js 17494/12 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltscha
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(1) Ist eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet oder ist nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt worden, so ist allein die neue Entscheidung für § 32 Abs. 2 und § 34 maßgebend. (2) Bei der Feststellung der...