Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen

(1) Wird die Vollstreckung einer Strafe, eines Strafrestes oder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 35 - auch in Verbindung mit § 38 - des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt, so ist dies in das Register einzutragen. Dabei ist zu vermerken, bis zu welchem Tag die Vollstreckung zurückgestellt worden ist. Wird nachträglich ein anderer Tag festgesetzt oder die Zurückstellung der Vollstreckung widerrufen, so ist auch dies mitzuteilen.

(2) Wird auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt und hat das Gericht festgestellt, daß der Verurteilte die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so ist diese Feststellung in das Register einzutragen; dies gilt auch bei einer Gesamtstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn der Verurteilte alle oder den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der abgeurteilten Straftaten auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat.

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Strafrecht: Betrug, Gewerbsmäßigkeit und die abweichende Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Berufungsgericht

17.04.2019

Das Kammergericht hat entschieden: die Gewerbsmäßigkeit beim Betrug (§ 263 I, III Nr. 1 Alt. 1 StGB) setzt keinen Gelderwerb auf Seiten des Täters voraus. Es genügt vielmehr, dass der Täter durch den Erhalt anderweitiger Güter intendiert die Kosten für eben deren Erwerb zu sparen. Des Weiteren sei das Berufungsgericht nicht an die Einschätzungen der ersten Instanz bezüglich der Voraussetzungen des § 17 II BZRG gebunden, sondern könne diesbezüglich eine eigene Auswertung vornehmen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 260 Urteil


(1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils. (2) Wird ein Berufsverbot angeordnet, so ist im Urteil der Beruf, der Berufszweig, das Gewerbe oder der Gewerbezweig, dessen Ausübung verboten wird, gena
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 41 Umfang der Auskunft


(1) Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, sowie Suchvermerke dürfen, unbeschadet der §§ 42 und 57, nur zur Kenntnis gegeben werden 1. den Gerichten, Gerichtsvorständen, Staatsanwaltschaften, dem nationalen Mitglied nach M

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 3 Inhalt des Registers


In das Register werden eingetragen1.strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7),2.(weggefallen)3.Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),4.gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfä
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 38 Jugendliche und Heranwachsende


(1) Bei Verurteilung zu Jugendstrafe gelten die §§ 35 und 36 sinngemäß. Neben der Zusage des Jugendlichen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 bedarf es auch der Einwilligung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters. Im Falle des § 35 Abs. 7 Sat
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen


(1) Ist eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet oder ist nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt worden, so ist allein die neue Entscheidung für § 32 Abs. 2 und § 34 maßgebend. (2) Bei der Fests

Referenzen - Urteile |

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Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Aug. 2018 - M 10 K 17.1555

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 30. Nov. 2015 - 2 VAs 11/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 2 VAs 11/15 Beschluss vom 30.11.2015 6 VAs 43/15 Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg 212 Js 19460/14 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 2. Strafsenat LEITSATZ In der

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Dez. 2014 - M 23 K 13.176

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor I. Sofern die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid der Beklagten vom 7. Januar 2013 wird in Ziffer 3 Satz 1 insofern aufgehoben, als die Wirkungsdauer der Sperrwirkung der Ausweisungsverf

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 10. Jan. 2019 - 2 VAs 60/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten B auf gerichtliche Entscheidung vom 19. Oktober 2018 werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 29. August 2018 - 807 VRs 160 Js 17494/12 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltscha

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 16. Jan. 2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der. 4. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. August 2017 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Ko

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Aug. 2017 - 705 Ns 143/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor 1. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 3.11.2016 wird verworfen. 2. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird der Rechtsfolgenausspruch des Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Okt. 2016 - 3 RVs 80/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird im Gesamtstrafenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kl

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(1) Bei Verurteilung zu Jugendstrafe gelten die §§ 35 und 36 sinngemäß. Neben der Zusage des Jugendlichen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 bedarf es auch der Einwilligung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters. Im Falle des § 35 Abs. 7 Satz 2 findet §...