Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 1 Anwendungsbereich

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Bundespersonalvertretungsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Dieser Teil gilt für die Verwaltungen des Bundes und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Bundes. Zu den Verwaltungen im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Betriebsverwaltungen.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform; ihnen bleibt die selbstständige Ordnung eines Personalvertretungsrechts überlassen.

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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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11/10/2011 18:58

BAG-Urteil vom 29.06.2011-Az: 7 AZR 774/09-Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese
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(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beschäftigten, die nach dem für die Dienststelle maßgebenden Tarifvertrag oder nach der Dienstordnung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, die als übertarifliche Arbeitne

(1) Für Streitigkeiten nach diesem Teil sind bei den Verwaltungsgerichten Fachkammern und bei den Oberverwaltungsgerichten Fachsenate zu bilden. Die Zuständigkeit einer Fachkammer kann auf die Bezirke anderer Gerichte oder Teile von ihnen erstreckt w
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published on 10/10/2016 00:00

Tenor Die am 20. April 2016 erfolgte Wahl des örtlichen Personalrats bei der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit wird für ungültig erklärt. Gründe I. Die Antragsteller fechten die am 20.
published on 27/03/2014 00:00

Tenor Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Antrag wird abgelehnt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1 Gründe 2I. 3Das Eurokorps ist ein multinationaler militärischer Großverband der Staaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Spani
published on 28/08/2012 00:00

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt die Feststellung, dass die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Personalrats der Agentur für Arbeit … nicht neun, sondern sieben Mitglieder beträgt, hilfsweise den gestaltenden Ausspruch, der die am ...04
published on 18/01/2005 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 22.03.2004 - PB 21 K 1/04 - geändert. Es wird festgestellt, dass zwischen der Antragstellerin und
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