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§ 89Amtlich · § 5 UrhG

Regelung durch Satzung

Zeitreise: 16.07.2026

Die näheren Bestimmungen über die Organe der Bundesnotarkammer und ihre Befugnisse trifft die Satzung. Die Satzung und deren Änderungen sind im amtlichen Verkündungsblatt der Bundesnotarkammer bekanntzumachen.

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