Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 38 Strafvorschriften

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Bundesjagdgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 21 Abs. 3 zuwiderhandelt,
2.
entgegen § 22 Abs. 2 Satz 1 Wild nicht mit der Jagd verschont oder
3.
entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 ein Elterntier bejagt.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

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(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat 1. nach § 38 dieses Gesetzes,2. nach den §§ 113 bis 115, 223 bis 227, 231, 239, 240 des Strafgesetzbuches, sofern derjenige, gegen den sich die Tat richtete, sich in Ausübung des Forst-, Feld-, Jagd- ode
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Der Abschuß des Wildes ist so zu regeln, daß die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Inn

(1) Nach den in § 1 Abs. 2 bestimmten Grundsätzen der Hege bestimmt das Bundesministerium durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Zeiten, in denen die Jagd auf Wild ausgeübt werden darf (Jagdzeiten). Außerhalb der Jagdzeiten ist Wil
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published on 09/06/2015 00:00

Tenor Die Revision wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte eines vorsätzlichen Verstoßes gegen den Elterntierschutz nach §§ 38 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG schuldig ist. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Ang
published on 30/03/2015 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2013 wird das angefochtene Urteil geändert. Es wird festgestellt, dass die Bescheide des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vom 20. Mai 2011 und 7. Mai
published on 29/01/2015 00:00

Tenor Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung. 1Gründe 2I. 3Das Amtsgericht Arnsberg hat den Angeklagten mit Urteil vom 10.07.2014 wie folgt verurteilt: 4Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen §
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(1) Der Abschuß des Wildes ist so zu regeln, daß die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Innerhalb der...
(1) Nach den in § 1 Abs. 2 bestimmten Grundsätzen der Hege bestimmt das Bundesministerium durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Zeiten, in denen die Jagd auf Wild ausgeübt werden darf (Jagdzeiten). Außerhalb der Jagdzeiten ist Wild mit der Jagd...