Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 21 Abschußregelung

(1) Der Abschuß des Wildes ist so zu regeln, daß die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Innerhalb der hierdurch gebotenen Grenzen soll die Abschußregelung dazu beitragen, daß ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint.

(2) Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschußplanes erlegt werden, der von der zuständigen Behörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat (§ 37) zu bestätigen oder festzusetzen ist. Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschußplanes bejagt werden, der jährlich nach näherer Bestimmung der Länder für das Küstenmeer oder Teile davon auf Grund von Bestandsermittlungen aufzustellen ist. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschußplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen. Innerhalb von Hegegemeinschaften sind die Abschußpläne im Einvernehmen mit den Jagdvorständen der Jagdgenossenschaften und den Inhabern der Eigenjagdbezirke aufzustellen, die der Hegegemeinschaft angehören. Das Nähere bestimmt die Landesgesetzgebung. Der Abschußplan für Schalenwild muß erfüllt werden. Die Länder treffen Bestimmungen, nach denen die Erfüllung des Abschußplanes durch ein Abschußmeldeverfahren überwacht und erzwungen werden kann; sie können den körperlichen Nachweis der Erfüllung des Abschußplanes verlangen.

(3) Der Abschuß von Wild, dessen Bestand bedroht erscheint, kann in bestimmten Bezirken oder in bestimmten Revieren dauernd oder zeitweise gänzlich verboten werden.

(4) Den Abschuß in den Staatsforsten regeln die Länder.

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Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 38 Strafvorschriften


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 21 Abs. 3 zuwiderhandelt,2. entgegen § 22 Abs. 2 Satz 1 Wild nicht mit der Jagd verschont oder3. entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 ein
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 37


(1) In den Ländern sind Jagdbeiräte zu bilden, denen Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Naturschutzes angehören müssen. (2) Die Länder können die Mitwirkung von Vereinigungen der Jäger für

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2005 - III ZR 10/05

bei uns veröffentlicht am 15.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 10/05 Verkündet am: 15. Dezember 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 4, 14 B

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2014 - 19 B 13.1925

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30. November 2010 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, für seine Enklavenflächen Fl.Nrn. 573, 574, 575 und 576, Gemarkung E. (die S-wiese), gegenüber der

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Okt. 2014 - 4 K 14.811

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Feb. 2019 - 19 N 15.420

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Apr. 2014 - 7 S 13.4047

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen gesamtschulderisch die Kosten der Verfahren. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antra

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. März 2017 - M 7 K 16.3758

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 8. August 2016, soweit er nicht aufgehoben ist, rechtswidrig war. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist v

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. März 2017 - M 7 K 16.3639

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. März 2017 - M 7 K 16.3638

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Jan. 2016 - M 7 S 15.5464

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/3. III. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2017 - 19 ZB 16.1026

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. II. Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 €

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Jan. 2014 - 4 K 13.958

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor I. Der Bescheid vom 24. Mai 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Vorschlag der Klägerin auf Festsetzung des Abschusses für das Staatsjagdrevier ... für die Jagdjahre 2013 bis 2015 auf insgesamt 582 Stück Rehw

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. März 2016 - M 7 K 14.1557

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Si

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2017 - 19 N 14.1022

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor 1. Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckb

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Feb. 2016 - M 7 K 15.3412

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen vom 21.7.2015, Az. ..., betreffend die Festsetzung des Abschussplanes für Rotwild für das Eigenjagdrevier ... für das Jagdjahr 2015/2016 wird aufgehoben, soweit er von dem v

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2018 - 19 ZB 17.1602

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festges

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2018 - 19 ZB 17.1601

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festges

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Okt. 2014 - Au 4 K 13.2005

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Klägerin jeweils zur Hälfte. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 02. Mai 2018 - 1 BvR 3251/14

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 02. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2018 - 5 Bf 51/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 9. Februar 2016 geändert. Der Bescheid vom 31. März 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. Oktober 2014 wird au

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Apr. 2016 - 3 B 29/15

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Gründe 1 Der Kläger begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Mindestabschussplans für Rotwild im Jagdbezirk des Klägers, den der Beklagte für das Jagdjahr 201

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 25. Nov. 2015 - 6 B 1148/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor 1. Zu dem Verfahren werden (1.) Herr G., G-Straße, G-Stadt, (2.) Herr F., F-Straße, F-Stadt und (3.) Herr A., A-Straße, A-Stadt beigeladen. 2. Der Antrag der Antragsteller auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgel

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. März 2015 - 16 A 1610/13

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2013 wird das angefochtene Urteil geändert. Es wird festgestellt, dass die Bescheide des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vom 20. Mai 2011 und 7. Mai

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Feb. 2015 - 8 A 10875/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 20. August 2014 wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 01. Aug. 2014 - 16 A 805/13

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 18. Februar 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptsachetenor des Urteils des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 18. Februar 2013 wie folgt neu gef

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Aug. 2013 - 16 B 516/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird eingestellt.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. April 2013 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.Der Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten de

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2012 - 9 C 10/11

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tatbestand 1 Die klagende Jagdgenossenschaft wendet sich gegen die Heranziehung zur Jagdsteuer. 2

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Juni 2010 - L 3 U 112/08

bei uns veröffentlicht am 29.06.2010

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 08.02.2008 aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.228,41 € abzüglich eines Eigenanteils des Beigeladenen zu 1) zu erstatt

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Juni 2010 - 3 B 89/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Gründe 1 Die Kläger wenden sich aus weltanschaulich-religiösen Gründen gegen die Verpflichtung zur Jagd im Eigenjagdrevier der Klägerin zu 1. Diese ist eine GmbH & Co. K

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Juni 2010 - 3 B 90/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Gründe 1 Die Klägerin ist Eigentümerin von Grundstücken, die ein Eigenjagdrevier bilden. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist die Gut G. GmbH & Co. Betriebs-KG, d

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 06. Apr. 2010 - 12 U 11/10

bei uns veröffentlicht am 06.04.2010

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29. Dezember 2009 - 2 O 348/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vol

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 24. Sept. 2008 - 1 K 430/08

bei uns veröffentlicht am 24.09.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand

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(1) In den Ländern sind Jagdbeiräte zu bilden, denen Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Naturschutzes angehören müssen. (2) Die Länder können die Mitwirkung von Vereinigungen der Jäger für die Fälle...