Der Jagdausübungsberechtigte sowie der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes sind berechtigt, zur Verhütung von Wildschäden das Wild von den Grundstücken abzuhalten oder zu verscheuchen. Der Jagdausübungsberechtigte darf dabei das Grundstück nicht beschädigen, der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte darf das Wild weder gefährden noch verletzen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 26 BJagdG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 26 BJagdG

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 26 BJagdG

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 26 BJagdG.

1 Artikel zitieren § 26 BJagdG.

BGH: Zum Ersatzanspruch für Wildschäden aus § 29 BJagdG

07.04.2010

Anwalt für Verwaltungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

Referenzen - Urteile | § 26 BJagdG

Urteil einreichen

9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 26 BJagdG.

Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2010 - III ZR 233/09

bei uns veröffentlicht am 04.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 233/09 Verkündet am: 4. März 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BJagdG §§ 6, 29 Abs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Feb. 2019 - 19 N 15.420

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Juli 2016 - Au 2 K 16.416

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 23. Februar 2015 wird, soweit er noch Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Beseitigung des vom Beigeladenen im ... Forst westlich von ... e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2017 - 19 N 14.1022

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor 1. Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckb

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 02. März 2018 - 4 LA 78/17

bei uns veröffentlicht am 02.03.2018

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 7. Kammer – vom 9. Mai 2017 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe 1 Der Antrag i

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 02. März 2018 - 4 LA 111/17

bei uns veröffentlicht am 02.03.2018

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 7. Kammer – vom 9. Mai 2017 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe 1 Der Antrag ist

Landgericht Arnsberg Urteil, 16. Okt. 2015 - 2 O 323/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die von dem Beklagten am 11.04.2013 freigelassenen Wisente und deren Abkömmlinge die dem Kläger gehörenden Waldgrundstücke der Gemarkung P, Flur xx, Fl

Landgericht Arnsberg Urteil, 16. Okt. 2015 - 2 O 329/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die von dem Beklagten am 11.04.2013 freigelassenen Wisente und deren Abkömmlinge das dem Kläger gehörende Waldgrundstück der Gemarkung P, Flur x, Flurs

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. März 2015 - 16 A 1610/13

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2013 wird das angefochtene Urteil geändert. Es wird festgestellt, dass die Bescheide des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vom 20. Mai 2011 und 7. Mai