Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 58 Sachliche und örtliche Zuständigkeit

(1) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat regelt durch Rechtsverordnung die sachliche und örtliche Zuständigkeit der einzelnen Bundespolizeibehörden.

(2) Beamte der Bundespolizei können Amtshandlungen im gesamten Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei vornehmen. Sie sollen in der Regel im Zuständigkeitsbereich ihrer Behörde tätig werden.

(3) Beamte der Bundespolizei können die Verfolgung eines Flüchtigen auch über die in § 1 Abs. 7 und § 6 bezeichneten räumlichen Zuständigkeitsbereiche der Bundespolizei hinaus fortsetzen und den Flüchtigen ergreifen.

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zitiert oder wird zitiert von 18 §§.

wird zitiert von 9 §§ in anderen Gesetzen.

AZR-Gesetz - AZRG | § 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung


(1) Folgende Stellen sind in den jeweils genannten Fällen zur unverzüglichen Übermittlung von Daten an die Registerbehörde verpflichtet:1.die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betrauten öffentlichen Stel

Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG | § 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum


(1) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen: 1. sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und

Antiterrordateigesetz - ATDG | § 1 Antiterrordatei


(1) Das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der B

Rechtsextremismus-Datei-Gesetz - RED-G | § 1 Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus


(1) Das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie der Militärische Abschirmdienst
wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 3 Bahnpolizei


(1) Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die 1. den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder2. beim Betrieb d

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 30 Ausschreibung zur Fahndung


(1) Die Bundespolizei kann personenbezogene Daten, insbesondere die Personalien einer Person, das amtliche Kennzeichen des von ihr benutzten oder eingesetzten Kraftfahrzeuges und, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Seriennummer des vo

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 28 Besondere Mittel der Datenerhebung


(1) Die Bundespolizei kann unter Beachtung des § 70 Satz 2 personenbezogene Daten mit den besonderen Mitteln nach Absatz 2 erheben über 1. die nach § 17 oder § 18 Verantwortlichen oder unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 über die dort bezeichne

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 31 Ausschreibung zur grenzpolizeilichen Beobachtung


(1) Die Bundespolizei kann personenbezogene Daten der in § 30 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Art ausschreiben und hierfür in der für die Grenzfahndung geführten Datei speichern, damit die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschre
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 1 Allgemeines


(1) Die Bundespolizei wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Sie ist eine Polizei des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. (2) Der Bundespolizei obliegen die Aufgaben, die ihr entweder durch dieses

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 6 Aufgaben auf See


Unbeschadet der Zuständigkeit anderer Behörden oder der Streitkräfte hat die Bundespolizei auf See außerhalb des deutschen Küstenmeers die Maßnahmen zu treffen, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist. Dies gilt nicht

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2016 - M 7 K 14.1468

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Mai 2014 - 6 C 4/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Feststellung seiner Identität mit anschließendem Datenabgleich durch Beamte der Bundespolizei rechtswidrig war

Bundesverfassungsgericht Urteil, 24. Apr. 2013 - 1 BvR 1215/07

bei uns veröffentlicht am 24.04.2013

Tenor 1. a) § 1 Absatz 2 und § 2 Satz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern

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Unbeschadet der Zuständigkeit anderer Behörden oder der Streitkräfte hat die Bundespolizei auf See außerhalb des deutschen Küstenmeers die Maßnahmen zu treffen, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist. Dies gilt nicht für Maßnahmen...