Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 899a Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch eingetragen, so wird in Ansehung des eingetragenen Rechts auch vermutet, dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47 Absatz 2 Satz 1 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragen sind, und dass darüber hinaus keine weiteren Gesellschafter vorhanden sind. Die §§ 892 bis 899 gelten bezüglich der Eintragung der Gesellschafter entsprechend.

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Gesellschaftsrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters

11.01.2018

Zur Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Gesellschaftsrecht: Stirbt ein Gesellschafter, darf nur sein Nachfolger die Berichtigung des Grundbuchs bewilligen

04.01.2018

Nach dem Tod eines Gesellschafters einer GbR ist nicht dessen Erbe, sondern der Rechtsnachfolger in den Gesellschaftsanteil berechtigt, die Berichtigung des Grundbuchs zu bewilligen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Insolvenzrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters

22.11.2017

Zur Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag: Fortsetzung einer GbR im Fall des Todes eines Gesellschafters – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Zur Nichteintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch

09.11.2016

Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR scheidet die Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks aus.

GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter

22.03.2012

Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11

GbR-Anteil: Kein Eintrag von Nießbrauch im Grundbuch

05.08.2011

Der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der seinen Gesellschaftsanteil im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf einen Dritten überträgt, sich aber den Nießbrauch an dem Anteil vorbehält, kann dieses Ni
Grundstücksrecht

GbR-Anteil: Kein Eintrag von Nießbrauch im Grundbuch

05.08.2011

Zur Eintragungsfähigkeit von Verfügungsbeschränkungen an Anteilen von BGB-Gesellschaftern-OLG München vom 25.01.11-Az:34 Wx 148/10

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Grundbuchordnung - GBO | § 47


(1) Soll ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden, so soll die Eintragung in der Weise erfolgen, daß entweder die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen angegeben werden oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis beze
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 892 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs


(1) Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder d

Referenzen - Urteile |

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2011 - II ZR 300/08

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL UND TEIL-VERSÄUMNISURTEIL II ZR 300/08 Verkündet am: 19. Juli 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2011 - V ZB 86/10

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 86/10 vom 9. Februar 2011 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. SchmidtRäntsch

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2011 - V ZB 253/10

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 253/10 Vom 24. Februar 2011 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 17 Abs. 1, ZPO § 727, BGB § 1148 Satz 1 a) § 1148 Satz 1 BGB ist auf die eingetragenen G

Oberlandesgericht München Endurteil, 25. März 2015 - 3 U 2586/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 23.06.2014 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, den zu ihren Gunsten im Grundbuch des Amtsgerichts Traunstein, Blatt ...82, Fl

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - 34 Wx 70/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 11. Februar 2015 aufgehoben. Gründe I. Im Grundbuch ist als Eigentümerin von Grundbesitz e

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Okt. 2015 - 34 Wx 89/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 89/15 Beschluss vom 28.10.2015 AG Freising - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuch- und Erbbaurechtsgrundbuchsache ... Beteiligte:

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Sept. 2015 - 34 Wx 47/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 47/14 Beschluss vom 22.9.2015 34. Zivilsenat ... Grundbuchamt In der Teileigentumsgrundbuchsache Beteiligte: 1) D. - Antragsteller und Beschwerdeführer

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Juli 2015 - 34 Wx 106/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 4 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 5. Februar 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass bis zum 30. September 2015 schriftliche Erklärungen

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Juni 2015 - 34 Wx 513/13

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen – Grundbuchamt – vom 21. Oktober 2013 aufgehoben. Gründe I. Im Grundbuch sind als Ei

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2017 - 34 Wx 123/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 14. März 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 125.000 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 4 B 15.877

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 4 B 15.877 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. Juli 2015 (VG München, Entscheidung vom 9. Oktober 2014, Az.: M 10 K 13.5820) 4. Senat Sachgebietsschl

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Mai 2017 - 34 Wx 87/17

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 17. Januar 2017 unter Einschluss der vorausgegangenen Zwischenverfügung vom 31. März 2016 dahingehend abge

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Okt. 2014 - 34 Wx 176/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 17. Januar/26. Februar 2014 in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 23. April 2014 aufgehoben, soweit als Eintragungshinderni

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2017 - V ZB 136/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 136/16 vom 13. Juli 2017 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 727 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1; InsO § 32 Abs. 1 a) Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Recht

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2017 - V ZB 166/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 166/15 vom 9. Februar 2017 in der Grundbuchsache ECLI:DE:BGH:2017:090217BVZB166.15.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinn

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2016 - V ZB 47/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 47/15 vom 27. Oktober 2016 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 171 Ob der Zustellungsempfänger rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter im Sinne von § 171

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2016 - V ZB 142/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 142/15 vom 20. Mai 2016 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 899a, 1276; GBO § 22, § 47 Abs. 2 Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerli

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2016 - V ZB 148/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 148/14 vom 14. Januar 2016 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 28; ZPO § 727 Satz 1 Ist eine formwechselnde Umwandlung von einer Kapital- oder einer Pers

Landgericht Bielefeld Beschluss, 15. Juni 2015 - 23 T 914/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Schuldnerin nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 Euro zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2Über das Vermögen der Schuldnerin ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 16.04.2004 das Insolv

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 14. Jan. 2015 - 7 K 3532/14 GE

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1 T a t b e s t a n d: 2A und B waren im Grundbuch des Amtsgerichts … als Miteigentümer zu je ½ des Grundstücks C eingetragen. Das Grundstück hatten sie mit notariellem

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Sept. 2012 - 11 Wx 61/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Zurückweisungsbeschluss des Grundbuchamtes H. vom 21. Oktober 2010 - 1 GRG 1094/2010 - aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung de

Amtsgericht Wernigerode Beschluss, 28. Juni 2012 - BB-30543

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor Der Beschwerde vom 12.04.2012 gegen die in Abt. I Sp. 4 des Grundbuchs erfolgte Fassung des Eintragungsvermerks vom 21.03.2012 wird nicht abgeholfen. Gründe 1 I. Zulässigkeit der Beschwerde 2 Die Beschwerde vom 12.04.2012 ist als sog.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 23. Mai 2012 - 1 K 1041/11.NW

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Erhebung eines einmali

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Apr. 2011 - 11 Wx 127/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 2 gegen den Beschluss des Grundbuchamtes Mannheim vom 02. Dezember 2010 - GRG 2726/2010 Mannheim GB (…) - wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligte Ziff. 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Sept. 2010 - 3 W 128/10

bei uns veröffentlicht am 09.09.2010

Tenor Unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung des Grundbuchamtes vom 21. Juni 2010 wird die Sache zur erneuten Entscheidung über den Berichtigungs- sowie den Löschungsantrag an das Amtsgericht - Grundbuchamt - Bingen am Rhein zurückverwiese

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2010 - 5 S 3092/08

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2008 - 3 K 2612/07- geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfah

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(1) Soll ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden, so soll die Eintragung in der Weise erfolgen, daß entweder die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen angegeben werden oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis bezeichnet wird...