Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1697a Kindeswohlprinzip

(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(2) Lebt das Kind in Familienpflege, so hat das Gericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit sich innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes vertretbaren Zeitraums die Erziehungsverhältnisse bei den Eltern derart verbessert haben, dass diese das Kind selbst erziehen können. Liegen die Voraussetzungen des § 1632 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 vor, so hat das Gericht bei seiner Entscheidung auch das Bedürfnis des Kindes nach kontinuierlichen und stabilen Lebensverhältnissen zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn das Kind im Rahmen einer Hilfe nach § 34 oder 35a Absatz 2 Nummer 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erzogen und betreut wird.

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Familienrecht: Zum Verhältnis von Sorgerecht zu elterlichem Umgangsrecht

01.03.2014

elterliches Sorgerecht beinhaltet kein Recht, den Umgang eines gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zu regeln.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung


(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und2. daher ihre Teilhabe am Leben in d

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform


Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwi
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege


(1) Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält. (2) Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung f

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 01. März 2019 - 7 UF 226/18

bei uns veröffentlicht am 01.03.2019

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - … vom 01.10.2018 in Ziffer 2 aufgehoben und in Ziffer 3 abgeändert wie folgt: Der Antragsteller ist berechtigt und verpf

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Juni 2018 - 10 WF 110/18

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der die Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - S. vom 9. Mai 2018 (Az. ...) abgeändert. Dem Kindesvater wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe

Amtsgericht Detmold Beschluss, 26. Okt. 2016 - 33 F 169/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, mit dem gemeinsamen Kind W I, * 02.10.2006 Umgang zu üben wie folgt: 1. In der Zeit vom 01.11.2016 – 28.02.2017 alle vier Wochen, jeweils in der Zeit von Samstag 10:00 Uhr bis Samstag 16:00

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. März 2016 - 2 WF 31/16

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 12.01.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warburg vom 28.01.2016 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Das am ##.##.2012 geborene Kind T (im Folgenden: das Kind) ist die l

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. März 2016 - 17 UF 292/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Göppingen vom 05.11.2015 abgeändert. Die Befugnis, über die Taufe und die Teilnahme an der Kommunion des gemeinsamen Sohnes

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 19. Mai 2015 - 2 BvR 1170/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Kern die Frage, ob es von Verfassungs wegen geboten ist, die Stichtagsregelung des § 35 EGZPO im Fall einer Kindschaftssac

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Aug. 2014 - 8 UF 124/14

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor I. Das Gesuch des Beteiligten zu 2, ihm für die Beschwerde gegen die Abweisung seines Antrags auf erweiterten Umgang Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht abgewiesen. II. Die Beschwerde des Beteiligten zu

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Aug. 2014 - 8 UF 152/14

bei uns veröffentlicht am 08.08.2014

Tenor I. Das Gesuch des Beteiligten zu 2, ihm für die Beschwerde Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird abgewiesen, da seine weitere Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. II. Die Beschwerde des Beteiligten

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Feb. 2014 - 18 UF 58/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Freiburg vom 25.02.2013 (42 F 3034/12) aufgehoben, soweit den Beschwerdeführern darin das Recht zur Regelung des Umgangs mit ihrem Sohn S.,

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Jan. 2014 - 8 UF 82/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Auf die Beschwerden der Kindesmutter werden die Beschlüsse des Amtsgerichts   Familiengericht - Essen vom 28. Februar 2013 - 102 F 414/12 - und vom 09.07.2013   102 F 149/13 - teilweise abgeändert. Hinsichtlich des Beschlusses vom 28.02.2013 w

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Sept. 2013 - 8 UF 146/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Merseburg vom 25.07.2013 (Az. 19 F 222/12 SO) zu Ziff. II ersatzlos aufgehoben. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren und Auslagen für das Be

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 05. Juni 2013 - 11 K 496/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe   1 Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO liegen nicht vor. Die beabsichtigte Rechtsverfo

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 29. Nov. 2012 - 1 BvR 335/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Die Verfassungsb

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 11. Aug. 2010 - 16 UF 122/10

bei uns veröffentlicht am 11.08.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ravensburg vom 26.03.2010 unter Ziff. 1 abgeändert und der Antrag des Beteiligten zu 2. auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis hinsicht

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2003 - 17 UF 259/02

bei uns veröffentlicht am 17.03.2003

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.10.2002 (15 F 1137/02) wird zurückgewiesen. 2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Auslagen der Beteiligten werden nicht erstat

Amtsgericht Saarbrücken Beschluss, 07. Mai 2002 - 40 F 140/02 WH

bei uns veröffentlicht am 07.05.2002

Tenor 1. Unter Abweisung der Anträge der Beteiligten im Übrigen wird für die Dauer ihres Getrenntlebens a) der Antragstellerin das Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss das bisherige Elternschlafzimmer, das Kinderzimmer und die Küche, b) de

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(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und2. daher ihre Teilhabe am Leben in der...
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