Vater eines Kindes ist der Mann,

1.
der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2.
der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3.
dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

ra.de-OnlineKommentar zu § 150 AO 1977

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 150 AO 1977

3 relevante Anwälte

3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 150 AO 1977

Artikel schreiben

10 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 150 AO 1977.

10 Artikel zitieren § 150 AO 1977.

Familienrecht: Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater

06.03.2018

Eine Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Familienrecht: Einwilligung in genetische Abstammungsuntersuchung

24.08.2017

Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung steht neben der Mutter und dem Kind allein dem rechtlichen Vater zu.

Steuerrecht: Gilt die günstige Steuerklasse I auch bei Schenkung des biologischen Vaters?

27.07.2017

Die günstigere Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro gilt bei einer Geldschenkung des leiblichen Vaters an seine Tochter auch dann, wenn dieser nicht der rechtliche Vater ist.
Steuerrecht

Familienrecht: Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung

07.02.2017

Weigern sich die rechtlichen Eltern beharrlich, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, genügt dies allein nicht, um ein Umgangsrecht abzulehnen.

Abstammung: Kein Anspruch auf Abstammungsklärung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater

26.05.2016

Aus dem GG folgt kein Anspruch gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater, ein Verfahren zur rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung einleiten zu können.

Adoption: Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe des Samenspenders

29.04.2015

Die Einwilligung des - möglichen - leiblichen Vaters in die Adoption ist nur erforderlich, wenn dieser durch eine entsprechende Glaubhaftmachung am Adoptionsverfahren mitwirkt.

Unterhaltsregress: Keine Grundlage für Auskunftsanspruch des Scheinvaters

29.04.2015

Zur Verpflichtung der Mutter, dem Scheinvater zur Durchsetzung seines Regressanspruchs auch gegen ihren Willen Auskunft über die Person des Vaters zu erteilen.
Allgemeines

Familienrecht: Zur Anerkennungsfähigkeit ausländischer Gerichtsentscheidung

23.01.2015

Eine ausländische Gerichtsentscheidung, die die Feststellung der rechtlichen Verwandtschaft enthält, ist im Gegensatz zur bloßen Registrierung des Verwandtschaftsverhältnisses der Anerkennung zugänglich.

Kindesunterhalt: Rechtlicher Vater schuldet Unterhalt, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist

05.05.2014

Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist.
Kindesunterhalt

Referenzen - Gesetze | § 150 AO 1977

§ 150 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

§ 150 AO 1977 wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 56 Kindererziehungszeiten


(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn 1. die Erziehung

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 237 Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft


(1) Ein Antrag, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn das Kind mind

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58


(1) Für die Vormundschaft nach § 1786 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wurde die Vaterschaft nach § 1592 Nummer 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Anfec

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 182 Inhalt des Beschlusses


(1) Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des
§ 150 AO 1977 wird zitiert von 7 anderen §§ im Abgabenordnung.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1600 Anfechtungsberechtigte


(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:1.der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,2.der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,3.die Mutter und4

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes


(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaub

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft


(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen. (2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit bei

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft


(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist. (2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Sch
§ 150 AO 1977 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 182 Inhalt des Beschlusses


(1) Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des

Referenzen - Urteile | § 150 AO 1977

Urteil einreichen

134 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 150 AO 1977.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2012 - XII ZR 194/09

bei uns veröffentlicht am 11.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 194/09 Verkündet am: 11. Januar 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Apr. 2016 - XII ZB 15/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 15/15 vom 20. April 2016 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja EGBGB Art. 6, 13, 17 b Abs. 1 und 4, 19 Abs. 1; PStG § 36; StAG §§ 4 Abs. 1, 30 Abs. 3 a) Eine im Auslan

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2011 - XII ZB 407/10

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 407/10 vom 16. März 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1626 a ff., 1671, 1696; KSÜ Art. 16, 53; FGG §§ 12, 50, 50 b a) Sorgeerklärungen können formwirksam gemäß

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2007 - XII ZB 68/04

bei uns veröffentlicht am 04.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 68/04 vom 4. Juli 2007 in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 640 e Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 1599, 1600 Abs. 1 Fechten das Kind, die Mutter oder der nach §§ 1592 Nr. 1 und 2, 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2007 - XII ZB 224/03

bei uns veröffentlicht am 04.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 224/03 vom 4. Juli 2007 in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 66, 621 Abs. 1 Nr. 10, 621 a Abs. 1; BGB § 1600 e Abs. 2; FGG §§ 20 Abs. 1, 56 c Im postmortalen Vaterschafts

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2004 - XII ZB 158/02

bei uns veröffentlicht am 11.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 158/02 vom 11. Februar 2004 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1, 1626 b Abs. 1 und 2, 1626 e, 1599 Abs. 2 a) Eine noch bestehende Ehe der Kindesmutter steht

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2009 - XII ZB 75/07

bei uns veröffentlicht am 17.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 75/07 vom 17. Juni 2009 in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 66, 67, 321 a; GG Art. 103 Abs. 1 a) Tritt der potenzielle biologische Vater der beklagten Partei eines

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2013 - XII ZB 412/11

bei uns veröffentlicht am 20.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 412/11 Verkündet am: 20. Februar 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2006 - XII ZR 164/04

bei uns veröffentlicht am 06.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 164/04 Verkündet am: 6. Dezember 2006 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. März 2006 - XII ZR 207/03

bei uns veröffentlicht am 29.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 207/03 Verkündet am: 29. März 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2004 - XII ZR 19/03

bei uns veröffentlicht am 17.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 19/03 Verkündet am: 17. November 2004 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juli 2008 - XII ZR 150/06

bei uns veröffentlicht am 30.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 150/06 Verkündet am: 30. Juli 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2010 - XII ZB 60/09

bei uns veröffentlicht am 02.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 60/09 vom 2. Juni 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 114; ZPO a.F. § 640 e Abs. 1; FamFG §§ 27, 34 Abs. 1, 172 Abs. 1 Wenn die Kindesmutter einem Verfahren auf A

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2012 - XII ZR 73/10

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 73/10 Verkündet am: 18. April 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2005 - XII ZR 70/03

bei uns veröffentlicht am 26.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 70/03 Verkündet am: 26. Januar 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2012 - XII ZR 90/10

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 90/10 Verkündet am: 27. Juni 2012 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündlic

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2012 - XII ZR 89/10

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 89/10 Verkündet am: 27. Juni 2012 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 6 Abs. 5; BGB § 1600 Abs.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. März 2019 - 19 BV 16.937

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. März 2016 in den Nrn. 1 und 2 abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung am 6. No

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2019 - 12 C 18.1894

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. August 2018 (Az.: RO 4 K 17.980) wird aufgehoben und der Klägerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S. bewilligt. Gründe Die Kläg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2019 - 12 C 18.1893

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. August 2018 (Az.: RO 4 K 17.981) wird aufgehoben, soweit die Klägerin sich gegen den Ersatz von Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von 3.768,- € wendet; insowe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Apr. 2019 - M 9 S 18.52520

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen sog. Dublin-Bescheid. Er wurde nach eigenen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Feb. 2019 - M 12 E 19.892

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist nigeriani

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. März 2019 - M 9 S 17.50582

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen sog. Dublin-Bescheid. Er wurde nach eigenen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. März 2016 - AN 5 K 14.00428

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Berufung wird zugelassen. 4. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin meldete sich im Ma

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Juli 2015 - M 10 K 14.4208

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Okt. 2017 - AN 5 E 17.01672

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Frau Rechtsanwältin … wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt. 3. Die Antragsteller haben die Kosten des

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 02. Juli 2019 - 9 UF 208/19

bei uns veröffentlicht am 02.07.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Annehmenden Pi. Ir. He. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwandorf vom 17.01.2019 (Az.: 2 F 181/18) abgeändert: 1.Auf Antrag der Annehmenden Pi. Ir. He. vom 2

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Sept. 2015 - 11 W 277/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 11 W 277/15 Beschluss vom 14.09.2015 UR III 89/14 AG Nürnberg In Sachen A. N., - Betroffene Weitere Beteiligte: 1) A. G., - Antragstellerin, Beteiligte FamF

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Mai 2017 - 2 WF 145/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.08.2016 (254 FH 133/16) wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdever

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Okt. 2014 - 1 K 13.192

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Der Bescheid des Studentenwerks Würzburg vom 24. November 2012 und der Widerspruchsbescheid dieser Behörde vom 14. Februar 2013 werden aufgehoben. Das beklagte Studentenwerk wird verpflichtet, der Klägerin unter Aufhebung ent

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2018 - 20 B 18.30332

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. November 2017 wird, soweit es der Klage stattgegeben hat, geändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Geri

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. März 2014 - 6 K 14.92

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 17. Dezember 2013 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der B

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Juli 2015 - 31 Wx 425/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München 31 Wx 425/14 Beschluss vom 30.07.2015 UR III 18/13 AG Traunstein rechtskräftig 31. Zivilsenat Leitsatz: In der Personenstandssache Beteiligte: 1) ... -

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. März 2018 - Au 6 K 17.30859

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Auf die Klage hin wird Ziffer 6 des Bescheids des ...vom 9. Februar 2017 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über die Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 AufenthG unter Berücksi

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Juni 2017 - 31 Wx 402/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 12.09.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen Gründe I. 1. Die Beteiligten zu1

Amtsgericht Augsburg Beschluss, 11. Nov. 2015 - 300 UR III 47/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Der anerkennende Vater ... kann als Vater des Kindes ..., geboren am ..., ohne Nennung des Ehemanns der Mutter in das Geburtenregister eingetragen werden. Gründe Am 05.07.2015 hat die italienische Staatsa

Amtsgericht Augsburg Beschluss, 12. Sept. 2016 - 300 UR III 28/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Der anerkennende Vater, Herr ..., ist in das Geburtenregister der Kinder ... und ..., jeweils geb. am ...2016, als Vater einzutragen. Gründe I. Die Mutter der Kinder, Frau ..., besitzt die deutsche

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Juli 2016 - 31 Wx 403/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4) wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1. Am ...2015 hat die italienische Staatsangehörige M. V. (= Beteiligte zu 1) die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - M 6 S 16.50275

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller zu 1) und 2) tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Gründe I. Der Antragsteller zu 1) und die 1992 geborene Antragstellerin

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Feb. 2014 - 3 K 13.934

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 26. Apr. 2017 - 2 UF 70/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten Z. wird als unzulässig verworfen. II. 1.) Auf die Beschwerde der Annehmenden X. hin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Aschaffenburg vom 1.3.2017 wie f

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Nov. 2018 - 6 UF 96/18

bei uns veröffentlicht am 30.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerden der Antragsgegner vom 28.06.2018 und 09.07.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheinberg vom 11.06.2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Der Schluss-Versäumnisbeschl

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 16. Nov. 2018 - 4 B 328/18

bei uns veröffentlicht am 16.11.2018

Gründe 1 Der sinngemäß gestellte Antrag, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Antragsteller zu untersagen, hat Erfolg. 2 Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung n

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2018 - XII ZB 231/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 231/18 vom 10. Oktober 2018 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2; EMRK Art. 8, 14; BGB § 1592 Nr. 1; PStG § 48 a

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 25. Sept. 2018 - 1 BvR 2814/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 16. März 2017 - 276 F 258/15 - und der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. November 2017 - 12 UF 82/17 - verletzen den Beschwer

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 06. Sept. 2018 - 4 L 737/18.MZ

bei uns veröffentlicht am 06.09.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.850 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antragsteller begehrt, den Antragsgegner im Wege des Erlass

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2018 - XII ZB 224/17

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 224/17 vom 5. September 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1591; FamFG §§ 108 Abs. 1, 109 Abs. 1 Nr. 4 Zur Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Aug. 2018 - 1 A 16/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tatbestand 1 Der Kläger, ein 28-jähriger türkischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Anordnung seiner Abschiebung in die Türkei. Der Kläger ist in D

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Juli 2018 - M 27 S 18.1984

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein am ... M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Juni 2018 - M 25 E 18.1977

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, bis zu ihrer Entscheidung über die mit Schriftsatz vom 21. März 2018 beantragte Befristung des in Ziff. 3 des Bescheids vom 4. Oktober 2011 in der Fassung der mündlichen Verhandlung vom

Referenzen

(1) Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden...