Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1154 Abtretung der Forderung

(1) Zur Abtretung der Forderung ist Erteilung der Abtretungserklärung in schriftlicher Form und Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich; die Vorschrift des § 1117 findet Anwendung. Der bisherige Gläubiger hat auf Verlangen des neuen Gläubigers die Abtretungserklärung auf seine Kosten öffentlich beglaubigen zu lassen.

(2) Die schriftliche Form der Abtretungserklärung kann dadurch ersetzt werden, dass die Abtretung in das Grundbuch eingetragen wird.

(3) Ist die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen, so finden auf die Abtretung der Forderung die Vorschriften der §§ 873, 878 entsprechende Anwendung.

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Bürgschaftsrecht: BGH: Formunwirksame Übermittlung einer Bürgschaft durch Telefax

12.08.2009

Rechtsberatung zum Bürgschaftsrecht - Recht der Bürgen - Recht der Bürgschaftsgläubiger - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1187 Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere


Für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber, aus einem Wechsel oder aus einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, kann nur eine Sicherungshypothek bestellt werden. Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung


(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänder

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen


Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragung bei dem

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1117 Erwerb der Briefhypothek


(1) Der Gläubiger erwirbt, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, die Hypothek erst, wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird. Auf die Übergabe finden die Vorschriften des § 929 Satz 2 und der

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2013 - XI ZR 160/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 160/12 Verkündet am: 14. Mai 2013 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2009 - V ZR 217/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 217/08 Verkündet am: 11. Dezember 2009 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2009 - III ZR 250/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 250/08 vom 22. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 19; BeurkG § 17 Abs. 1; BGB §§ 880, 892, 1155 a) Beurkundet der Notar die Bestellung einer Buchgrundschu

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. März 2004 - IV ZB 38/03

bei uns veröffentlicht am 03.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 38/03 vom 3. März 2004 in dem Aufgebotsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 1170 Abs. 1 Satz 1 Der Ausschluß unbekannter Gläubiger nach § 1170 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich auf den F

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - V ZB 160/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 160/12 vom 7. Februar 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1 Im Grundbuchberichtigungsverfahren aufgrund eines Ersuchens gemäß § 79 F

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2018 - XI ZR 500/16

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 500/16 Verkündet am: 10. Juli 2018 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:100718UXIZR500.16.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2009 - V ZB 140/08

bei uns veröffentlicht am 29.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 140/08 vom 29. Januar 2009 in dem Aufgebotsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1170, 1171 ZPO §§ 265, 266 a) Der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist im Sinne von §§ 1170,

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2011 - V ZR 153/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 153/10 vom 20. Januar 2011 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Januar 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke, Dr. SchmidtRäntsch und Dr. Roth u

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2003 - IX ZR 75/01

bei uns veröffentlicht am 24.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 75/01 Verkündet am: 24. Juni 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GesO § 12 Abs. 1 Satz 1 (KO § 43; InsO § 47

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2010 - V ZA 17/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 17/09 vom 16. Dezember 2010 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, die Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2003 - V ZB 38/02

bei uns veröffentlicht am 02.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 38/02 vom 2. Oktober 2003 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 879, 1105, 1107 Die Bestellung einer Reallast, bei der die rückständigen Raten Rang nach dem Recht im übrigen habe

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 34 Wx 302/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 4. Juli 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 155.250 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Feb. 2017 - 3 W 47/15

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts -Grundbuchamt - Bayreuth vom 24.03.2015 abgeändert. II. Der Geschäftswert für die am 02.09.2014 erfolgte Eintragung der Aufhebung des Ausschlus

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Aug. 2016 - 34 Wx 18/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 30. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Aug. 2016 - 34 Wx 106/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 18. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 153.387 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Okt. 2014 - 34 Wx 405/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts ... - Grundbuchamt - vom 12. August 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Eintragungshindernis nicht in der fehlenden Voreintragung der b

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Mai 2014 - 34 Wx 144/14

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau -Grundbuchamt - vom 7. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 920.325 €. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2014 - 34 Wx 111/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 14. Januar 2014 aufgehoben. Gründe I. Im Wohnungsgrundbuch ist an erster Rangstelle eine Grundsc

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Feb. 2014 - 34 Wx 372/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Freyung - Grundbuchamt - vom 20. August 2013 insoweit aufgehoben, als der Eintragungsantrag der Beteiligten zu 1 abgewiesen wird. II. Das Gr

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Apr. 2018 - XI ZR 207/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 207/17 Verkündet am: 24. April 2018 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2018 - IX ZR 230/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. November 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2018 - IX ZR 230/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 230/15 Verkündet am: 19. April 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 81 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2018 - V ZR 302/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 302/16 Verkündet am: 23. Februar 2018 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2017 - XI ZR 170/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 170/16 vom 17. Januar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:170117BXIZR170.16.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Januar 2017 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter Dr

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 12. Nov. 2015 - 27 U 52/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.03.2015 verkündete Urteil der 102. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 96.805,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 3,99 Prozentpunkten seit dem 25

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Juli 2015 - 9 S 2062/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. Januar 2014 - 8 K 2481/12 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.Die Revision wird nicht zug

Landgericht Münster Urteil, 31. März 2015 - 102 O 79/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d :

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 15. Jan. 2015 - 5 U 81/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 15.05.2014 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 322.184,87 Euro. Das Urteil ist v

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2014 - V ZR 178/13

bei uns veröffentlicht am 18.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 178/13 Verkündet am: 18. Juli 2014 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307 B

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 06. Juni 2014 - 12 Wx 2/14

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den die beantragte Eintragung zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Naumburg vom 06. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Bet

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2014 - V ZB 147/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Zivilkammer 36 des Landgerichts Berlin vom 3. September 2013 (36 T 4/07) aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2014 - V ZB 146/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Zivilkammer 36 des Landgerichts Berlin vom 3. September 2013(36 T 3/07) aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Okt. 2013 - 15 W 439/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 150.000,- €                   festgesetzt.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 23. Mai 2013 - 7 U 75/13

bei uns veröffentlicht am 23.05.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antrag des Beklagten vom 8.2.2013 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe  für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren wird zurückgewiesen. Gründe 1 Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Proze

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 12. Aug. 2009 - 12 K 4675/08

bei uns veröffentlicht am 12.08.2009

Tenor Der Bescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg - Landesjustizprüfungsamt - vom 19.12.2007 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 09.06.2008 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, die Prüfungsleistungen der Klägerin i

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 02. Dez. 2004 - 5 U 108/03

bei uns veröffentlicht am 02.12.2004

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Juli 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck 5 O 25/01 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten auch des Berufungsverfahrens zu tragen

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(1) Der Gläubiger erwirbt, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, die Hypothek erst, wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird. Auf die Übergabe finden die Vorschriften des § 929 Satz 2 und der §§ 930, 931...
(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die...
Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragung bei dem Grundbuchamt...