Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 9 Kostenersatz durch den Gegner

Ist der Gegner verpflichtet, Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung ihrer Rechte zu ersetzen, hat er für die Tätigkeit der Beratungsperson die Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften zu zahlen. Der Anspruch geht auf die Beratungsperson über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil der Rechtsuchenden geltend gemacht werden.

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Referenzen - Gesetze | § 9 BeratHiG

§ 9 BeratHiG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen


(1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet. (2) In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisse

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 4 Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung


(1) In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. Ist Gegenstand der außer

Referenzen - Urteile | § 9 BeratHiG

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9 BeratHiG.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 13. Juni 2016 - L 19 AS 94/16 NZB

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.12.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die Beschwerde gegen die Nichtzu

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Mai 2015 - L 6 AS 34/15

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 11. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten Tatbestand 1 Die Beteiligte

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Okt. 2013 - L 7 AS 1139/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.05.2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten stre

Amtsgericht Mosbach Beschluss, 15. März 2011 - 146/10 BHG

bei uns veröffentlicht am 15.03.2011

Tenor Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten vom 24.01.2011 wird zurückgewiesen. Gründe   1 Das Gericht hat am 29.03.2010 nach Antrag der Antragstellerin einen Berechtigungsschein für die Angelegenheit „Widerspruchsbegründung gegen den B

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Apr. 2009 - 5 T 172/09

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Neunkirchen vom 04.03.2009 (Az.: 2 TUR II 755/08) werden die an die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen festgesetzt auf 25