Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 5 Anwendbare Vorschriften
Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 5 Anwendbare Vorschriften
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}


Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen Inhaltsverzeichnis
Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. § 185 Abs. 3 und § 189 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprac
(1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten, daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. Diese Bekräftigung
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

11 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 11/04/2016 00:00
Tenor
Die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe gemäß Formblatt AG I 1 (Geschäftsnummer des Amtsge
published on 08/02/2016 00:00
Gründe
Oberlandesgericht Bamberg
Az.: 4 W 120/15
Zum Verfahrensgang:
Vorinstanz AG Forchheim, Beschluss vom 12.11.2015 - 1 UR II 383/13.
Der Senatsbeschluss ist rechtskräftig.
Stichworte: Beratungshilfe - Vergütun
published on 09/11/2017 00:00
Tenor
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhil
published on 17/02/2017 00:00
Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
1
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Sie kann deshalb durch einstimmigen Beschluss des gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof – VerfGHG – gebi
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.