Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 5 Anwendbare Vorschriften

Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. § 185 Abs. 3 und § 189 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.

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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 185


(1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprac

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 189


(1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten, daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. Diese Bekräftigung

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Apr. 2016 - 34 AR 41/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor Die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe gemäß Formblatt AG I 1 (Geschäftsnummer des Amtsge

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Feb. 2016 - 4 W 120/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2016

Gründe Oberlandesgericht Bamberg Az.: 4 W 120/15 Zum Verfahrensgang: Vorinstanz AG Forchheim, Beschluss vom 12.11.2015 - 1 UR II 383/13. Der Senatsbeschluss ist rechtskräftig. Stichworte: Beratungshilfe - Vergütun

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 09. Nov. 2017 - 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhil

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Beschluss, 17. Feb. 2017 - VGH B 26/16

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen. Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Sie kann deshalb durch einstimmigen Beschluss des gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof – VerfGHG – gebi

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 29. Apr. 2015 - 1 BvR 1849/11

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 10. Juni 2011 - 8 II Bh 292/11 - und die Nichtbescheidung des Beratungshilfeantrags vom 17. Mai 2011 verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grun

Landgericht Duisburg Beschluss, 12. Dez. 2014 - 5 T 40/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Duisburg-Hamborn 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin wohnte im Bezirk des Amtsgerichts Duisburg und nahm dort Beratungsleistungen ihrer Verfahrensbevollmächtigten in Anspruch. Sodann verzog sie in

Landgericht Magdeburg Beschluss, 08. Apr. 2013 - 5 T 107/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2013

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts O wird als unzulässig verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Frau S hat vom A

Amtsgericht Halle (Saale) Beschluss, 04. Apr. 2013 - 103 II 455/13

bei uns veröffentlicht am 04.04.2013

Tenor Die Erinnerung vom 12. März 2013 gegen den Beschluss des Rechtspflegers vom 6. März 2013 wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Antragstellerin reichte unter dem 22. Januar 2013 bei dem Gericht einen Antrag auf Beratungshilfe für d

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 11. März 2013 - 2 Wx 51/12

bei uns veröffentlicht am 11.03.2013

Tenor Unter Aufhebung der Vorlageverfügung des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 7. August 2012 wird die Sache zur Entscheidung im Beschwerdeverfahren an das Landgericht zurückgegeben. Gründe A. 1 Der Rechtsuchende hat beim Amtsgericht Bitter

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. März 2009 - 8 W 85/09

bei uns veröffentlicht am 10.03.2009

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der beiden Antragsteller gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 6. Februar 2009, Az. 1 T 34/09, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerd

Amtsgericht Konstanz Beschluss, 17. Juli 2008 - UR II 90/08

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

Tenor Der Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheines wird zurückgewiesen. Gründe   1 In diesem Verfahren kann keine Beratungshilfe (BerH) bewilligt werden, da der Beratungshilfeantrag nicht vor Aufnahme der Beratungstätigkeit d

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(1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten, daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. Diese Bekräftigung steht dem Eid...