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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Selbständige Erwerbstätigkeit

Zeitreise: 17.04.2024

Selbständige Erwerbstätigkeit ist jede berufsmäßig ausgeübte und auf Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit von nicht nur vorübergehender Dauer, die nicht auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ausgeübt worden ist.

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Ende des Gesetzes